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  • 24.05.2016 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Scheidung: Auffüllungszahlung des Beamten als Werbungskosten

    | Die Neuregelung des § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG im Jahr 2015 zum Sonderausgabenabzug des Versorgungsausgleichs bei Scheidungen wirkt sich nicht auf den Abzug des Auffüllungsbetrags nach § 58 BeamtVG aus. Die Zahlung des Auffüllungsbetrags ist weiterhin als Werbungskosten abziehbar. Das ist SSP exklusiv vom BMF mitgeteilt worden. |