Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Sonderausgaben

    Schulgeld für schweizerische Privatschule nicht abziehbar

    | In Deutschland lebende Eltern können das Schulgeld, das sie für den Schulbesuch ihres Kindes an eine schweizerische Privatschule zahlen, nicht als Sonderausgabe abziehen, entschied der BFH. |

     

    Zwar hat Deutschland mit dem Jahressteuergesetz 2009 rückwirkend die Abziehbarkeit von Schulgeldzahlungen für in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige Privatschulen eingeführt. Diese Neuregelung gilt jedoch nicht für schweizerische Privatschulen, da die Schweiz weder Mitglied der EU noch des EWR ist. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung kann auch nicht aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz abgeleitet werden, da dessen Schutzbereich keinen vergleichbaren umfassenden Schutz vor Diskriminierung grenzüberschreitender Sachverhalte gewährt (BFH, Urteil vom 9.5.2012, Az. X R 3/11).

     

    Wichtig | Die Neuregelungen durch Jahressteuergesetz 2009 finden Sie übersichtlich dargestellt im Beitrag „Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines Kindes als Sonderausgaben abziehen“, WISO 5/2009, Seite 7 oder im Archiv unter folgendem Link: http://shortr.de/d4nvcmc

    Quelle: ID 34239650