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  • · Nachricht · Sonderausgaben

    Selbst getragene Krankheitskosten sind kein Fall des § 10 EStG

    | Sind Sie privat krankenversichert und tragen Sie Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können Sie diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Versicherung im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG abziehen. Das hat der BFH klargestellt. |

     

    Das Finanzamt darf den Sonderausgabenabzug um die volle Beitragsrückerstattung kürzen. Die Beitragsrückerstattung ist nicht um Kosten zu kürzen, die Sie selbst getragen haben. Diese Kosten können höchstens außergewöhnliche Belastungen darstellen. Das musste der BFH im konkreten Fall aber nicht entscheiden (BFH, Urteil vom 29.11.2017, Az. X R 3/16, Abruf-Nr. 200580).

    Quelle: ID 45241479