24.03.2014 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Selbstbehalt bei der Krankenversicherung nicht abzugsfähig
| Wer mit seiner Krankenkasse einen Selbstbehalt vereinbart hat, um die Beiträge möglichst niedrig zu halten, darf selbst getragene Krankheitskosten nicht wie Beiträge zur Krankenversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben abziehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. |
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