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  • 01.12.2014 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Sonderzahlungen in Rürup-Vertrag: Mit dem Abflusszeitpunkt steuerlich vorteilhaft jonglieren

    | Steuerzahler überweisen oft am 30. oder 31. Dezember Sonderzahlungen in einen Rürup-Rentenvertrag. Da die Gutschrift auf dem Vertragskonto frühestens am 2. Januar erfolgt, bescheinigt der Versicherer die Beitragszahlungen erst für das neue Jahr. Das ist zwar steuerlich nicht korrekt, bietet aber beim Jahresübergang 2014 auf 2015 Gestaltungsspielräume. |