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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Spenden: Vereine müssen neue Bestätigungen verwenden

    | Das BMF hat im August 2012 neue verbindliche Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht. Jetzt hat das Bayerische Landesamt für Steuern darauf hingewiesen, dass die bisherigen Vordrucke nur noch bis zum 31. Dezember 2012 verwendet werden dürfen. |

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Vereine und andere gemeinnützige Organisationen sollten ab sofort nur noch die neuen Vordrucke verwenden. Diese finden Sie auf wiso.iww.de unter Downloads → Vordrucke/Formulare.
    • Diese und viele weitere relevanten Informationen zum Spenden-, Gemeinnützigkeits- und Vereinssteuerrecht finden Sie auch im „VereinsBrief“ (vb.iww.de), einem weiteren Informationsdienst aus dem Hause IWW.
     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 37347950

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