· Nachricht · Sonderausgaben
Steuerabzug von Schulgeld: Neuer Erlass aus Bayern
| Zur Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG hat das Bayerische Landesamt für Steuern seinen Erlass aus dem Jahr 2022 mit Datum vom 16.06.2023 umfangreich aktualisiert. |
Weiterführende Hinweise
- „Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG“, Bayerisches Landesamt für Steuern, Erlass vom 16.06.2023, Az. S 2221.1-9/161 St36, Abruf-Nr. 236760
- Beitrag „Steuererleichterungen für Kinder (Teil 5): Schulgeld für Privatschulen optimal absetzen“, SSP 2/2023, Seite 13, Abruf-Nr. 48676362
Quelle: ID 49656632