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  • · Nachricht · Sonderausgaben

    Steuerabzug von Schulgeld: Neuer Erlass aus Bayern

    | Zur Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG hat das Bayerische Landesamt für Steuern seinen Erlass aus dem Jahr 2022 mit Datum vom 16.06.2023 umfangreich aktualisiert. |

     

    Weiterführende Hinweise

    • „Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG“, Bayerisches Landesamt für Steuern, Erlass vom 16.06.2023, Az. S 2221.1-9/161 St36, Abruf-Nr. 236760
    • Beitrag „Steuererleichterungen für Kinder (Teil 5): Schulgeld für Privatschulen optimal absetzen“, SSP 2/2023, Seite 13, Abruf-Nr. 48676362
    Quelle: ID 49656632