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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Umgang mit Beitragserstattungen aus der PKV

    | Ein Leser fragt: In Ihrer Berichterstattung zum Thema „Verrechnung von Beitragserstattungen der Krankenversicherung aus dem Jahr 2009 mit Sonderausgaben aus dem Jahr 2010“ ( WISO 9/2011, Seite 14 ) haben Sie aufgefordert, sich gegen die vom BMF vorgenommene Saldierung mit einem Einspruch zur Wehr zu setzen. In Ihrem Mustereinspruch haben Sie auf eine Eingabe des Bundes der Steuerzahler beim BMF hingewiesen. Was ist aus dieser Eingabe geworden? |

     

    Unsere Antwort | Das BMF hat in einem Schreiben leider klargestellt, dass es keine Bedenken gegen diese Saldierung hat (Schreiben vom 31.8.2011; Abruf-Nr. 121208). Wir sind trotzdem der Meinung, dass das BMF hier „Äpfel mit Birnen“ vergleicht bzw. verrechnet und dass ein Musterprozess gute Erfolgschanchen hat. Dieser Musterprozess müsste von einem Betroffenen aber erst noch initiiert werden.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 2 | ID 33210470

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