· Nachricht · SSP-Schwerpunkt-Webinar am 30.01.2025
Erstellung der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2024: So übersehen Sie garantiert keine der vielen Rechtsänderungen im Vergleich zu 2023
| Jede Steuererklärung hat ihre Herausforderungen und auch Tücken. Für die Steuererklärungen zum Veranlagungszeitraum 2024, die in Kürze auf Ihrer Tagesordnung stehen, gilt das in besonderer Art und Weise. Denn im Vergleich zu 2023 müssen Sie jede Menge Rechtsänderungen berücksichtigen. Da übersieht man schnell mal die eine oder andere Neuerung. Damit Ihnen das nicht passiert, werden Sie im SSP-Webinar komprimiert und praxisgerecht noch einmal mit allen Änderungen vertraut gemacht. |
Referent Marvin Gummels rückt am 30.01.2025 von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr unter anderem die folgenden Änderungen in Ihr Blickfeld:
- Steuerliche Behandlung des Qualifizierungsgeldes
- Verbesserungen für den Abzug von Geschenken an Geschäftspartner
- Neue Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge
- Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen PersG
- Wiedereinführung der degressiven AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern
- Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude
- Erhöhung der Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG
- Höhere Werbungskosten-Pauschalen für Berufskraftfahrer
- Neue Regelungen für den Verlustvortrag
- KapV: Zwei Verlustverrechnungsbeschränkungen rückwirkend aufgehoben
- Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
- Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag
- Lohnsteuerpauschalierung bei Gruppenunfallversicherungen
- Änderungen bei der Option von Personengesellschaften zur KSt
- Verbesserung der erweiterten Grundstückskürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG)
- Anhebung der Grenzwerte für Umsatzsteuervoranmeldungen
- Neuerungen bei der Kleinunternehmerregelung
- Umsatzsteuer bei Verfahrenspflegern und Verfahrensbeiständen
- Erweiterter Anwendungsbereich für die „Istversteuerung“
- Anhebung der Grenzen für die verpflichtende Bilanzierung
Wichtig | Melden Sie sich jetzt an: https://www.iww.de/webinar/iww-webinar-erstellung-der-steuererklaerungen-fuer-den-veranlagungszeitraum-2024