· Fachbeitrag · Steueränderung 2015
Erstattung von Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen: Das ändert sich 2015
| Im neuesten Anwendungsschreiben des BMF zur steuerlichen Reform des Reisekostenrechts vom 24. Oktober 2014 finden sich zur Verpflegungspauschale einige äußerst fragwürdige Neuregelungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt beachten müssen. |
Bordverpflegung mindert Verpflegungspauschale
Die Verpflegungspauschale, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit bezahlt, ist zu mindern, wenn vom Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Und solche Mahlzeiten liegen nach Ansicht des Finanzamts nun auch vor, wenn ein Arbeitnehmer im Flugzeug eine Bordverpflegung bekommt. Die Kürzung erfolgt selbst dann, wenn man das Essen an Bord ablehnt (BMF, Schreiben vom 24.10.2014, Az. IV C 5 - S 2353/14/10002; Abruf-Nr. 143138; Tz. 65 und 130).
Wichtig | Die Bordverpflegung gilt nur dann als vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeit, wenn die Rechnung fürs Flugticket auf den Arbeitgeber ausgestellt ist.
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