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  • 26.08.2015 · Fachbeitrag · Steueränderung 2016

    Blockheizkraftwerke: Fiskus behandelt sie ab 2016 anders

    | Blockheizkraftwerke zur Wärmegewinnung in Gebäuden wurden bislang als eigenständiges, bewegliches Wirtschaftsgut behandelt. Ab 2016 wird das anders. Dann wird die Finanzverwaltung Blockheizkraftwerke bundesweit als wesentlichen Bestandteil des Gebäudes einstufen. Erfahren Sie, welche steuerlichen Folgen daraus resultieren und wie Sie von einem Wahlrecht bis zum Jahresende profitieren und sich die „Rosinen herauspicken“. |