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  • · Fachbeitrag · Steueränderung 2018

    Unangekündigte Kassen-Nachschau ab 2018: Das müssen Mandanten jetzt wissen

    | Ab dem 01.01.2018 kann das Finanzamt unangekündigt ins Unternehmen platzen, eine Kassen-Nachschau durchführen und so die Kassendaten auslesen. Damit Unternehmer nicht überrumpelt werden, gilt es jetzt schon, für den Fall der Fälle vorzusorgen. Erfahren Sie, was Sie tun und wie sich Ihre Unternehmer-Mandanten verhalten sollten. |

    Grundsätzliches zur Kassen-Nachschau

    Die neue Kassen-Nachschau (§ 146b AO) ist im „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ geregelt (Abruf-Nr. 197161). Fünf Grundsätze dieses Überprüfungsinstruments sind wichtig:

     

    • Die unangekündigte Kassen-Nachschau darf erstmals ab dem 01.01.2018 durchgeführt werden.