· Fachbeitrag · Steueränderung 2018
Weitere Steueränderungen 2018 im Überblick
| Im Jahr 2018 gibt es weitere Änderungen, die Sie kennen sollten. Das fängt beim steigenden Grundfreibetrag an und hört bei der Steuerklassenwahl von Ehegatten auf. |
Grundfreibetrag steigt 2018
Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2018 von 8.820 Euro auf 9.000 Euro. Für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner beträgt der Grundfreibetrag das Doppelte, nämlich 18.000 Euro.
Höhere Unterstützungsleistungen abziehbar
Wer Eltern oder ein Kind unterstützt, für das niemand mehr Kindergeld bekommt, darf diese Zahlungen im Jahr 2018 bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 Euro als außergewöhnliche Belastung abziehen (§ 33a Abs. 1 EStG). Übernimmt er auch noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, erhöht sich der abziehbare Höchstbetrag um diese weiteren Zahlungen. Hat der Unterstützte eigene Einkünfte, mindern Einkünfte, die über 624 Euro liegen, den abziehbaren Höchstbetrag. Er berechnet sich wie folgt:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig