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  • · Fachbeitrag · Steueränderung 2018

    Weitere Steueränderungen 2018 im Überblick

    | Im Jahr 2018 gibt es weitere Änderungen, die Sie kennen sollten. Das fängt beim steigenden Grundfreibetrag an und hört bei der Steuerklassenwahl von Ehegatten auf. |

    Grundfreibetrag steigt 2018

    Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2018 von 8.820 Euro auf 9.000 Euro. Für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner beträgt der Grundfreibetrag das Doppelte, nämlich 18.000 Euro.

    Höhere Unterstützungsleistungen abziehbar

    Wer Eltern oder ein Kind unterstützt, für das niemand mehr Kindergeld bekommt, darf diese Zahlungen im Jahr 2018 bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 Euro als außergewöhnliche Belastung abziehen (§ 33a Abs. 1 EStG). Übernimmt er auch noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, erhöht sich der abziehbare Höchstbetrag um diese weiteren Zahlungen. Hat der Unterstützte eigene Einkünfte, mindern Einkünfte, die über 624 Euro liegen, den abziehbaren Höchstbetrag. Er berechnet sich wie folgt: