22.08.2018 · Nachricht · Steueränderung
Ab 01.01.2019 wird Steuerbetrug im Onlinehandel aktiv bekämpft
| Auf Onlinehändler und die entsprechenden Plattformen kommen harte Zeiten zu. Ab dem 01.01.2019 sollen die Plattformbetreiber für Umsatzsteuer haften, die die Händler nicht abgeführt haben. Das steht im Jahressteuergesetz 2018, das die Bundesregierung am 01.08.2018 unter einem neuen Namen beschlossen hat. |
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