· Nachricht · Steueränderung
JStG 2020: Corona-Sonderzahlung auch in 2021 möglich
| Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Eine entsprechende Ergänzung im Jahressteuergesetz 2020 ist tatsächlich verabschiedet worden. |
Wichtig | Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass ein Unternehmen im ersten Halbjahr 2021 dem gleichen Arbeitnehmer zum zweiten Mal eine steuerfreie Corona-Prämie von 1.500 Euro zahlen kann. Es wird lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags gestreckt. Von der Regelung profitieren also Unternehmen, die ‒ aus welchen Gründen auch immer ‒ im Jahr 2020 keine steuerfreie Prämie gezahlt haben. Sie können das bis zum 30.06.2021 noch tun.
WEiterführender Hinweis
- Mehr zum Thema lesen Sie in der Januar-Ausgabe von SSP, die sich ausschließlich dem JStG 2020 widmet.
Quelle: ID 47029277