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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen 2012

    Kinder und Steuern: Das ist neu im Jahr 2012

    | Für Familien mit Kindern haben sich zum 1. Januar 2012 eine Menge steuerlicher Änderungen ergeben. Die meisten sind positiv und bieten neue Gestaltungs- und Abzugsmöglichkeiten. |

    Kinderbetreuungskosten: Erleichterungen winken

    Seit 1. Januar 2012 gilt für den Abzug von Kinderbetreuungskosten Folgendes:

     

    Sonderausgaben

    Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Geburtstag eines Kindes sind nur noch als Sonderausgaben abziehbar. Ein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug ist nicht mehr möglich.

    Voraussetzungen

    Warum das Kind betreut wird, interessiert das Finanzamt ab 2012 nicht mehr.

    Höhe

    Abziehbar sind nach wie vor zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

    Rechtsquelle

     § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG