· Fachbeitrag · Steueränderungen 2012
Kinder und Steuern: Das ist neu im Jahr 2012
| Für Familien mit Kindern haben sich zum 1. Januar 2012 eine Menge steuerlicher Änderungen ergeben. Die meisten sind positiv und bieten neue Gestaltungs- und Abzugsmöglichkeiten. |
Kinderbetreuungskosten: Erleichterungen winken
Seit 1. Januar 2012 gilt für den Abzug von Kinderbetreuungskosten Folgendes:
Sonderausgaben | Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Geburtstag eines Kindes sind nur noch als Sonderausgaben abziehbar. Ein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug ist nicht mehr möglich. |
Voraussetzungen | Warum das Kind betreut wird, interessiert das Finanzamt ab 2012 nicht mehr. |
Höhe | Abziehbar sind nach wie vor zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. |
Rechtsquelle | § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG |
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