· Fachbeitrag · Steueränderungen 2020
Die wichtigsten Steueränderungen 2020 und daraus folgende Gestaltungsempfehlungen
| Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, kurz Jahressteuergesetz 2019, Bürokratieentlastungsgesetz III, Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung etc. Zum Jahresanfang 2020 sind eine ganze Reihe steuerlicher Regelungen neu geschaffen oder geändert worden. Die vorliegende Sonderausgabe von SSP verschafft Ihnen den Überblick. |
Tabellarischer Schnellüberblick
Damit Sie sich durch die aus Sicht von SSP wichtigsten Steueränderungen 2020 gut „hindurchhangeln“ können, sind diese auf den folgenden neun Seiten tabellarisch aufgelistet. Die Änderungen sind gegliedert nach Steuerart, Paragraf, Stichwort, einer kurzen inhaltlichen Beschreibung, der Benennung des Gesetzes bzw. der Rechtsquelle und dem Datum des Inkrafttretens. Zu jeder Rechtsquelle ist auch eine „Abruf-Nr.“ aufgeführt. Wenn Sie diese Nummer auf ssp.iww.de in das rechteckige Suchfeld eingeben, gelangen Sie zum Wortlaut des Gesetzes oder der Verwaltungsanweisung. Ab Seite 11 werden dann wichtige Änderungen näher beleuchtet.
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§ | Stichwort | Neuregelung inhaltlich | Gesetz/Rechtsquelle | Inkraft-treten |
Leistungen an Wehrdienstleistende | Klarstellende Regelung in den Buchstaben a bis e, welche Geld- und Sachbezüge an Wehrdienstleistende und andere dort genannte Personengruppen steuerfrei sind. | Jahressteuergesetz 2019 (JStG 2019, Abruf-Nr. 212750) | 01.01.2020 | |
Betriebliche Weiterbildung | Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind steuer- und beitragsbefreit. Die Steuerbefreiung gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen. Dazu gehören u. a. Sprach- oder Computerkurse, die nicht arbeitsplatzbezogen sind. Die Leistungen dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben. | JStG 2019 | 18.12.2019 | |
Gesundheitsfreibetrag | Der Freibetrag wird von 500 Euro auf 600 Euro erhöht. | Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III, Abruf-Nr. 212751) | 01.01.2020 | |
Privatnutzung von betrieblichem (Elektro-)Fahrrad (kein Kfz) | Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, ist seit 2019 lohnsteuerfrei. Zum 01.01.2020 wurde die Steuerbefreiung bis zum Ablauf des Jahres 2030 verlängert. | JStG 2019 | 01.01.2019/ 01.01.2020 | |
§ | Stichwort | Neuregelung inhaltlich | Gesetz/Rechtsquelle | Inkraft-treten |
§ 3 Nr. 46 EStG | Aufladen privates E-Auto | Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb steuerfrei ermöglichen und zeitweise auch eine betriebliche Ladevorrichtung zur privaten Nutzung steuerfrei überlassen. Die Steuerbegünstigung wurde bis zum 31.12.2030 verlängert. | JStG 2019 | 01.01.2019/ 01.01.2020 |
§ 3a Abs. 3aEStG | Verlustverrechnung bei Zusammenveranlagung | Der neue § 3a Abs. 3a EStG steht im Zusammenhang mit der in § 3a Abs. 3 EStG enthaltenen Regelung zum Wegfall bestehenden Verlustverrechnungspotentials aus den Vorjahren, dem Sanierungsjahr und dem Jahr, das auf das Sanierungsjahr folgt. Nach § 3a Abs. 3a EStG sollen bei zusammenveranlagten Ehegatten dabei auch die laufenden Beträge und Verlustvorträge des anderen Ehegatten einbezogen werden. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 1 EStG | Abzugsverbot für Geldbußen | Das Betriebsausgabenabzugsverbot gilt jetzt auch für Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die von anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2019 festgesetzt worden sind. | JStG 2019 | 18.12.2019 |
§ 4 Abs. 5 S.1 Nr 8a EStG | Abzugsverbot für Zinsen | Das Abzugsverbot für Zinsen für hinterzogene Steuern wird um die auf die Hinterziehungszinsen anzurechnenden Nachzahlungszinsen erweitert, die für denselben Zeitraum festgesetzt werden. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 4 Abs. 10 EStG | Neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer | Einführung eines neuen Pauschbetrags für selbstständige Berufskraftfahrer in Höhe von 8 Euro täglich. Dieser Pauschbetrag kann anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die bei einer mehrtägigen Fahrt in Verbindung mit einer Übernachtung im Kfz entstehen, in Anspruch genommen werden. Sind die tatsächlichen Aufwendungen höher als der Pauschbetrag, können diese angesetzt werden. Es gilt: entweder Pauschale oder Einzelnachweis (je Kalenderjahr). | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 5a Abs. 6 S. 2 EStG | Gewinnermittlung bei Handelsschiffen | § 5a Abs. 6 EStG wird um einen Satz 2 ergänzt, nach dem die weitere Abschreibung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens nach einem Wechsel von der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage gem. § 5a EStG zur Gewinnermittlung nach dem Bestandsvergleich unverändert auf Basis der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden soll. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 und 4 EStG | Halbe Bemessungsgrundlage bei E-Dienstwagenbesteuerung |
| JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 6e EStG | Kosten der Fondsetablierung als Anschaffungskosten | Fondsetablierungskosten, die vom Anleger im Rahmen des Erwerbs eines Fondsanteils zu zahlen sind, werden rückwirkend zu den Anschaffungskosten der vom Fonds erworbenen Wirtschaftsgüter gezählt. Sie sind damit nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
Sonderabschreibung | Einführung einer Sonderabschreibung für „Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder“ von 50 Prozent der Anschaffungskosten | JStG 2019 | 01.01.2020 | |
§ 8 Abs. 2 EStG | Überlassung von Wohnungen an Mitarbeiter ‒ neuer Bewertungsabschlag | Überlässt der Arbeitgeber Arbeitnehmern Wohnungen zu eigenen Wohnzwecken, bleibt dies steuerfrei, wenn das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens 2/3 des ortsüblichen Mietwerts umfasst und die Miete nicht mehr als 25 Euro pro Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 8 Abs. 2 und 3 EStG | Gutscheine und 44-Euro-Sach-bezugsfreigrenze | Schon seit 2019 sind im Rahmen der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze nur noch Gutscheine und Geldkarten, begünstigt, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Seit 2020 nicht mehr begünstigt sind zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Betroffen sind Geldkarten, z. B. bestimmte Open-Loop-Karten, die als Geldsurrogate im Rahmen unabhängiger Systeme verwendet werden können. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 9 Abs. 1 S. 3. Nr. 4 S. 2 und Abs. 2 EStG | Jobticket und der Werbungskostenabzug | § 40 Abs. 2 S. 2 EStG wurde in der neuen Nr. 2 um einen Tatbestand ergänzt, der eine zusätzliche Wahlmöglichkeit zu § 3 Nr. 15 EStG schafft. Der Arbeitgeber kann Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und sonstige Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) bzw. dem ÖPNV pauschal mit 25 Prozent versteuern. Die Pauschalierung führt zur Beitragsfreiheit. Eine Anrechnung der pauschal besteuerten Zuschüsse auf die Entfernungspauschale unterbleibt (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 und Abs. 2 EStG). | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 8a EStG | Entfernungspauschale mit Mobilitätsprämie | Anhebung der Entfernungspauschale ab km 21. Einführung einer Mobilitätsprämie für Steuerzahler, bei denen sich die Entfernungspauschale nicht steuermindernd auswirkt. | Klimaschutzpaket Steuern, Abruf-Nr. 213348 | 01.01.2021 |
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b EStG | Erstattungsbetrag für Lkw-Fahrer | Einführung eines neuen Werbungskostenpauschbetrags für angestellte Berufskraftfahrer in Höhe von 8 Euro täglich (Pendant zu § 4 Abs. 10 EStG) | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 9 Abs 1 S. 3 Nr. 7 EStG | Sonderabschreibung nach § 7b | Klarstellung, dass die neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG für neu hergestellte Mietwohnungen unter den Werbungskostenbegriff fällt. | JStG 2019 | Rückwirkend ab Geltung § 7b EStG |
§ 9 Abs. 4a S. 3 EStG | Verpflegungs-pauschalen | Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen von 24 Euro auf 28 Euro und von 12 Euro auf 14 Euro; an Abwesenheitstagen ohne Übernachtung und mehr als acht Stunden: 14 Euro. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EStG | KV-Beiträge der Kinder als Sonderausgaben der Eltern | Klarstellung zur Frage, wann ein Eltenteil KV-Beiträge eines Kindes bei sich als Sonderausgaben geltend machen kann. Er muss die Beiträge in Form von Sach- oder Barunterhalt wirtschaftlich getragen haben. | JStG 2019 | 18.12.2019 |
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 5 EStG | Vorauszahlung von KV-Beiträgen | Künftig kann jeder Steuerzahler Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für drei Jahre im Voraus zahlen ‒ und damit progressionsbedingt Steuern sparen. Bisher lag die Obergrenze beim Zweieinhalbfachen. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG | Versorgungsausgleich | Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs sind nur noch dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn in der Steuererklärung des Verpflichteten die Steuer-Identifikationsnummer des Versorgungsberechtigten aufgeführt ist. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 10b Abs. 1 S. 8 EStG | Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben | Klarstellung, welche Mitgliedsbeiträge an Vereine nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Das gilt z.B. für Beiträge an Sportvereine, an Heimatpflege- und Heimatkundevereine oder an Kulturvereine, die in erster Linie der Freizeigestaltung dienen. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG | Gewerbliche Abfärbung auch bei Verlusten | Die Änderung soll die bisherige Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung wiederherstellen und absichern, dass auch eine land- und forstwirtschaftlich, freiberuflich oder vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte bezieht, wenn sie daneben nur negative gewerbliche (Beteiligungs-)Einkünfte erzielt. | JStG 2019 | anwendbar auch für VZ vor 2019 |
§ 17 Abs. 2a EStG | Ermittlung der Anschaffungskosten für den Erwerb von Anteilen | Der neue Abs. 2a sieht u. a. vor, dass auch Neben- und nachträgliche Anschaffungskosten zu den Anschaffungskosten rechnen. Nachträgliche Anschaffungskosten in diesem Sinne sind offene oder verdeckte Einlagen, bestimmte Darlehensverluste und teilweise auch Ausfälle von Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG | Verluste aus Termingeschäften | Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10.000 Euro. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Temingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn verbleibt. | Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, Abruf-Nr. 213349 | 01.01.2020 |
§ 20 Abs. 6 S. 6 EStG | Verluste aus Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung | Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne von § 20 Abs. 1 EStG können nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 10.000 Euro ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden. | Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen | 01.01.2020 |
§ 22 Nr. 5 S. 7 EStG | Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen etc. | Klarstellung, wie der Anbieter dem Steuerzahler über den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen im Sinne der Sätze 1 bis 3 je gesondert mitzuteilen hat (hier: mit Einverständnis des Steuerzahlers auf elektronischem Weg). | BEG III | 01.01.2020 |
§ 32a EStG | Grundfreibetrag | Der Grundfreibetrag beträgt jetzt 9.408 Euro (bisher 9.168 Euro), der Kinderfreibetrag 3.906 Euro (bisher 3.810 Euro). Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist der Freibetrag doppelt so hoch. Die neuen Beträge sind in den aktuellen Programmabläufen für den Lohnsteuerabzug 2020 enthalten (BMF, Schreiben vom 11.11.2019, Abruf-Nr. 212245). | Familienentlastungsgesetz, BMF-Schreiben (Abruf-Nr. 212245) | 01.01.2020 |
§ 32d EStG | Pflichtveranlagung bei Kapitaleinkünften | Arbeitnehmer, die Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug erhalten haben, müssen künftig zwingend eine Steuererklärung einreichen. | JStG 2019 | 18.12.2019 |
Energetische Sanierung Eigenheim | Maßnahmen werden durch Abzug von der Steuerschuld gefördert. Bemessungsgrundlage sind 20 Prozent der Aufwendungen. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 40.000 Euro. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag auf Seite 26 bzw. auf ssp.iww.de. → Abruf-Nr. 46295350. | Klimaschutzpaket Steuern | 01.01.2020 | |
§ 36a Abs. 4 EStG | Nachzahlung von Kapitalertragsteuer bei cum/cum-Geschäften | § 36a EStG regelt seit einigen Jahren Voraussetzungen für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei Aktienerwerben um den Dividendenstichtag (cum/cum-Geschäfte). Bei bestimmten steuerbefreiten Investoren wird auf Dividenden keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Tätigen derartige Investoren cum/cum-Geschäfte, müssen sie 15 Prozent Kapitalertragsteuer nachentrichten. Die Neuregelung dient der verfahrensrechtlichen Konkretisierung der Anzeige-, Anmeldungs- und Zahlungspflichten der Steuerzahler. | JStG 2019 | 18.12.2019 |
§ 38 Abs. 1 S. 2 EStG | Lohnsteuerabzug bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung | Bisher war für die Frage der Lohnsteuerabzugsverpflichtung für grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendungen darauf abgestellt worden, dass das in Deutschland ansässige und aufnehmende Unternehmen die Lohnkosten tatsächlich wirtschaftlich trägt. Jetzt wird ergänzend auch darauf abgestellt, wer den Arbeitslohn nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
Steueridentifikationsnummer | Auch Arbeitnehmern, die in Deutschland lediglich der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, wird eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Diese Zuteilung soll durch den Arbeitnehmer beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers vorgenommen werden. Dem Arbeitnehmer soll die Möglichkeit eingeräumt werden, seinen Arbeitgeber zur erstmaligen Beantragung der Steuer-ID zu bevollmächtigen. | JStG 2019 | 01.01.2020 | |
§ 39 Abs. 6 S. 3 | Mehrmaliger Steuerklassenwechsel im Jahr | Seit 01.01.2020 ist ein mehrmaliger Steuerklassenwechsel im Laufe des Kalenderjahrs bei Ehegatten und Lebenspartnern möglich. In § 39 Abs. 6 S. 3 EStG wude nämlich das Wort „einmalig“ gestrichen. | BEG III | 01.01.2020 |
§ 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 Buchst. d EStG | Vorsorgepauschale | JStG 2019 | 01.01.2020 | |
§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG | Jobticket | § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG schafft eine zusätzliche Wahlmöglichkeit zu § 3 Nr. 15 EStG. Der Arbeitgeber kann Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und sonstige Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) bzw. dem ÖPNV pauschal mit 25 Prozent versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG). Die Pauschalierung führt zur Beitragsfreiheit. Eine Anrechnung der pauschal besteuerten Zuschüsse auf die Entfernungspauschale unterbleibt (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 und Abs. 2 EStG). Die Pauschalierungsmöglichkeit gilt auch für die in § 3 Nr. 15 EStG genannten Bezüge, die nicht zusätzlich erbracht werden, sondern mittels Gehaltsumwandlung. | JStG 2019 | 18.12.2019 |
Lohnsteuerbescheinigung | Bis zum 29.02.2020 (2020 ist ein Schaltjahr) müssen Arbeitgeber die Lohnkonten 2019 abschließen und dem Finanzamt eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ELStB) übermitteln sowie dem Arbeitnehmer einen Ausdruck davon, der nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen ist, aushändigen oder elektronisch übermitteln. Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2020 bekannt gemacht (BMF, Schreiben vom 09.09.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2378/19/10002 :001, Abruf-Nr. 211214; Muster 2020, BMF, Bekanntmachung vom 09.09.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2378/19/10030 :001, Abruf-Nr. 211213). | BMF | bis zum 29.02.2020 | |
§ 40a Abs. 1 S. 2 EStG | Kurzfristige Beschäftigung | Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent des Arbeitslohns ist bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern zulässig, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitstag 120 Euro (statt bisher 72 Euro) nicht übersteigt. Außerdem wurde der pauschalierungsfähige durchschnittliche Stundenlohn von 12 Euro auf 15 Euro erhöht. | BEG III | 01.01.2020 |
§ 40a Abs. 7 EStG | Kurzfristige Beschäftigung im Inland | Unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen kann die Lohnsteuer für Bezüge von kurzfristigen, im Inland ausgeübten Tätigkeiten beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer, die einer ausländischen Betriebsstätte des Arbeitgebers zugeordnet sind, mit einem Pauschalsteuersatz von 30 Prozent des Arbeitslohns erhoben werden. Eine kurzfristige Tätigkeit liegt nur vor, wenn die im Inland ausgeübte Tätigkeit 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt. | BEG III | 01.01.2020 |
Gruppenunfallversicherung | Von den Beiträgen für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent der Beiträge erheben, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind und der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten Beiträge nach Abzug der Versicherungsteuer durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer ergibt, 62 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. | BEG III | 01.01.2020 | |
§ 43 Abs 1 i.V.m.§ § 44 Abs.1 S. 4 EStG | Abzug von Kapitalertragsteuer bei Crowdlending | Auch Zinsen, die aus einer über eine Internet-Dienstleistungsplattform erworbenen Forderung resultieren (z. B. Crowdlending), unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug. Dabei fungiert der inländische Betreiber oder die inländische Zweigniederlassung eines ausländischen Betreibers dieser Internet-Dienstleistungsplattform nach § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 EStG als auszahlende Stelle. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
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§ | Stichwort | Neuregelung inhaltlich | Gesetz/Rechtsquelle | Inkraft-treten |
§ 3 Abs. 6a UStG | Reihengeschäft (Quick fixes) | Das umsatzsteuerliche Reihengeschäft wird erstmals klar definiert. Danach handelt es sich um eine vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer unmittelbare Beförderung oder Versendung eines Gegenstands, über den mehrere Unternehmer Umsatzgeschäfte abschließen, wobei die Transportverantwortlichkeit ausschließlich bei einem Unternehmer liegt. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 6 Abs. 3a UStG | Ausfuhrlieferungen | Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr werden jetzt erst ab einem Rechnungsbetrag über 50 Euro freigestellt | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 6a Abs. 1 S. 1 UStG | Innergemeinschaftliche Lieferungen | Verschärfung der Voraussetzung der Steuerfreiheit: Abnehmer der Lieferung muss ein im anderen Mitgliedstaat für umsatzsteuerliche Zwecke erfasster Unternehmer oder eine juristische Person sein. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
Konsignations-lager | Es geht um die umsatzsteuerliche Behandlung von Warenlieferungen in ein Konsignationslager, das sich in einem anderen Mitgliedsstaat befindet (§ 6b UStG). Die Warenlieferung wird beim liefernden Unternehmer einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a UStG gleichgestellt und seitens des Erwerbers als ein innergemeinschaftlicher Erwerb besteuert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. | JStG 2019 | 01.01.2020 | |
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG | Monatshygiene | Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene werden jetzt ermäßigt besteuert (Nr. 55 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG). | JStG 2019 | 18.12.2019 |
§ 12 Abs 2 Nr. 14 UStG | Besteuerung E-Books | Für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten. Weiterhin dem Regelsteuersatz unterliegen Produkte, die überwiegend aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen, jugendgefährdender Natur sind bzw. in erster Linie Werbezwecken dienen. | JStG 2019 | 18.12.2019 |
§§ 14, 15a, 18, 19, 23, 25, 29 UStG | Steuerbefreiungen im gemeinnützigen Bereich | Der Gesetzgeber hat viele Steuerbefreiungen gemeinnütziger Einrichtungen neu geregelt. Die Neuerungen betreffen Krankenhäuser, Wohlfahrtspflegeeinrichtungen (z. B. Betreutes Wohnen, Hausnotrufdienste, ambulante Pflege, Tafeln, Frauenhäuser, Leistungen im Zusammenhang mit Migration, etc.), Stiftungen und viele Einrichtungen mehr. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im VB VereinsBrief (vb.iww.de). | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 18 Abs. 2 S. 6 UStG | Vierteljährliche Abgabe der Voranmeldungfür Neugründer | Existenzgründer müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht monatlich, sondern nur vierteljährlich abgeben, wenn die im konkreten Fall zu entrichtende Umsatzsteuer voraussichtlich 7.500 Euro nicht überschreitet. Dazu ist in den Fällen, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahrs ausgeübt hat, die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer umzurechnen. Nimmt er die Tätigkeit erst im laufenden Kalenderjahr auf, ist die voraussichtliche Steuer dieses Kalenderjahrs maßgebend | BEG III | Besteuerungs-zeiträume 2021 bis 2026 |
§ 19 UStG | Kleinunternehmerregelung | Zum 01.01.2020 ist die Grenze für die Nutzung der Kleinunternehmerregelung von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben worden. Sprich: Sie können im Jahr 2020 schon die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Ihr Umsatz 2019 unter 22.000 Euro lag und 2020 nicht über 50.000 Euro liegen wird. | BEG III | 01.01.2020 |
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG | Istbesteuerungsgrenze | Die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze wird von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben. Damit wird ein Gleichlauf der beiden Umsatzgrenzen im UStG und der AO hergestellt Die Buchführungsgrenze in der AO wurde nämlich bereits mit dem ersten Bürokratieentlastungsgesetz von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben. | Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen | 01.01.2020 |
Bekämpfung der Steuerhinterziehung | Wer Steuern hinterzieht, kann weder Steuerbefreiungen noch den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Die Regelung soll helfen, Umsatzsteuerhinterziehungen im Rahmen vom Karussell- und Kettengeschäften besser zu bekämpfen. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
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§ | Stichwort | Neuregelung inhaltlich | Gesetz/Rechtsquelle | Inkraft-treten |
Haftung der Organgesellschaft | Die Neuregelung soll sicherstellen, dass ein Haftungsbescheid gegenüber der (nachrangigen) Organgesellschaft erlassen werden kann, die eine Steuerschuld wirtschaftlich verursacht hat bzw. bei der ein Haftungsanspruch durchsetzbar erscheint | JStG 2019 | 01.01.2020 | |
§ 109 Abs. 4 AO | Abgabe der Steuererklärung | Eine Fristverlängerung kann künftig komplett automationsgestützt angeordnet werden. Laut Art. 22 Abs. 2 DSGVO ist für die Verarbeitung der dafür notwendigen personenbezogenen Daten eine Rechtgrundlage Voraussetzung. | JStG 2019 | 18.12.2019 |
§ 138 Abs. 1b AO | Mitteilungspflichten ans Finanzamt | Steuerzahler, die einen Betrieb eröffnen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen dem Finanzamt weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen. | BEG III | Wird vom BMF noch bestimmt |
Mitteilungspflichtige Steuergestaltungen | Ein Aktionsplan der OECD umfasst 15 Punkte, deren Umsetzung gegen die Verminderung der Steuer durch internationale Gestaltungen helfen sollen. Punkt 12 sieht vor, dass aggressive Transaktionen, Modelle oder Strukturen offenzulegen sind. Die EU hat dies durch die Richtlinie (EU) 2018/822 umgesetzt. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen. Das soll durch die neuen Regelungen in der AO erreicht werden | Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen | Ab Ver-kündung, wenn erster Schritt nach dem 24.06.2018 und vor dem 01.07.2020 umgesetzt wird. | |
§ 147 Abs. 6 AO | Betriebsprüfung | Die Finanzverwaltung hat das Recht, bei einer Außenprüfung die Einsicht in die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellten Steuerdaten sowie die Nutzung dieses Datenverarbeitungssystems zu verlangen. Die Finanzverwaltung kann zudem die maschinelle Auswertung dieser Daten fordern oder einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen verlangen. Ab sofort reicht es, wenn der Steuerzahler fünf Jahre (statt zehn Jahre) nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält. | BEG III | Gilt für Daten, deren Aufzeichnungspflicht am 01.01.2020 noch nicht abgelaufen ist |
§ 152 Abs. 11 S. 2 AO | Verspätungszuschlag | Ein Verspätungszuschlag kann vollautomationsgestützt festgesetzt werden. Dies geschieht hinsichtlich der Höhe und des Grundes auf Grundlage des Gesetzes. Das heißt, dass das Finanzamt keinen Ermessens- oder Beurteilungsspieleraum diesbezüglich hat und die vollautomatische Festsetzung des Zuschlags sachgerecht ist. | JStG 2019 | 18.12.2019 |
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§ | Stichwort | Neuregelung inhaltlich | Gesetz/Rechtsquelle | Inkraft-treten |
§ 1 bis 8 SolZ | Solidaritätszuschlag: Abschaffung des Soli | Im Jahr 2021 werden die Grenzbeträge deutliche angehoben, bis zu denen auf die Lohnsteuer kein Solidaritätszuschlag erhoben wird. Für Ehegatten bzw. Personen in der Steuerklasse III von 1.944 Euro auf 33.912 Euro im Jahr; in allen anderen Fällen von 972 Euro auf 16.956 Euro im Jahr. Auf den Monat umgerechnet bedeutet das: bis zu einer Lohnsteuer von 1.413 Euro (oder 2.826 Euro in der Steuerklasse III) wird kein Solidaritätszuschlag erhoben. | Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags, Abruf-Nr. 213350 | 01.01.2021 |
§ 9 Nr. 7 GewStG | Gewerbesteuerkürzung bei Auslandsbeteiligungen | Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird gekürzt um Gewinne aus Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Ausland, sofern der Kapitalanteil zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15 Prozent am Nennkapital beträgt. Es ist egal, ob es sich um eine Gesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im europäischen oder im übrigen Ausland handelt. | JStG 2019 | Erhebungszeitraum 2020 |
Steuerbefreiung für kleine Solaranlage | Kleine Solaranlagen (bis 10 Kilowatt) sind jetzt generell von der Gewerbesteuer befreit. Die Befreiung ist wegen des Freibetrags von 24.500 Euro eigentlich nicht der Rede wert. Interessant ist aber, dass solche Solaranlagen-Besitzer von der Zwangsmitgliedschaft in der IHK befreit sind und damit den Beitrag sparen | JStG 2019 | 01.01.2020 | |
§ 36 Abs. 3 GewStG | Hinzurechnung des Miet- oder Leasingaufwands für E-Fahrzeuge | Aus gewerbesteuerlicher Sicht wird eine Halbierung der Hinzurechnung des Miet- oder Leasingaufwands für Elektro- oder extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie für Fahrräder, die keine Kraftfahrzeuge sind, eingeführt. Die Halbierung gilt aber lediglich für Entgelte, die auf nach dem 31.12.2019 abgeschlossene Verträge beruhen sowie letztmals für den Erhebungszeitraum 2030. | JStG 2019 | 01.01.2020 |
§ 8c Abs. 1 KStG | Klarstellungen zum Verlustabzug | Mit Streichung des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG im Rahmen des JStG 2018 war versehentlich die Definition der „nicht genutzten Verluste“ gestrichen worden. Dieses Versehen ist korrigiert worden, indem die Wörter „nicht genutzte Verluste“ durch die Wörter „nicht ausgeglichene oder abgezogene negative Einkünfte (nicht genutzte Verluste)“ ersetzt worden sind. | JStG 2019 | 18.12.2019 |
§ 8c Abs. 1a S. 3 KStG | Sanierungsklausel | Die Sanierungsklausel ist wieder (rückwirkend) anwendbar. Hinsichtlich der in bestimmten Fällen maßgebenden Einhaltung der Lohnsummenregelung soll der Verweis auf die entsprechende Anwendung des § 13a Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 4 ErbStG statisch auf die Fassung des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. 2008 I, 3018) festgeschrieben werden. | JStG 2019 | 18.12.2019 |
Verbot zum Abzug von Betriebsausgaben | Durch Ergänzung des § 15 S. 1 Nr. 2 S. 2 KStG um „Gewinne und Verluste i.S.d. § 12 Abs. 2 UmwStG “ soll der neueren BFH-Rechtsprechung zum pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 3 S. 1 KStG begegnet werden. | JStG 2019 | 18.12.2019 |