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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen 2020

    Die wichtigsten Steueränderungen 2020 und daraus folgende Gestaltungsempfehlungen

    | Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, kurz Jahressteuergesetz 2019, Bürokratieentlastungsgesetz III, Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung etc. Zum Jahresanfang 2020 sind eine ganze Reihe steuerlicher Regelungen neu geschaffen oder geändert worden. Die vorliegende Sonderausgabe von SSP verschafft Ihnen den Überblick. |

    Tabellarischer Schnellüberblick

    Damit Sie sich durch die aus Sicht von SSP wichtigsten Steueränderungen 2020 gut „hindurchhangeln“ können, sind diese auf den folgenden neun Seiten tabellarisch aufgelistet. Die Änderungen sind gegliedert nach Steuerart, Paragraf, Stichwort, einer kurzen inhaltlichen Beschreibung, der Benennung des Gesetzes bzw. der Rechtsquelle und dem Datum des Inkrafttretens. Zu jeder Rechtsquelle ist auch eine „Abruf-Nr.“ aufgeführt. Wenn Sie diese Nummer auf ssp.iww.de in das rechteckige Suchfeld eingeben, gelangen Sie zum Wortlaut des Gesetzes oder der Verwaltungsanweisung. Ab Seite 11 werden dann wichtige Änderungen näher beleuchtet.

     

    • Steueränderungen 2020 im EStG

    §

    Stichwort

    Neuregelung inhaltlich

    Gesetz/Rechtsquelle

    Inkraft-treten

     § 3 Nr. 5 EStG

    Leistungen an Wehrdienstleistende

    Klarstellende Regelung in den Buchstaben a bis e, welche Geld- und Sachbezüge an Wehrdienstleistende und andere dort genannte Personengruppen steuerfrei sind.

    Jahressteuergesetz 2019 (JStG 2019, Abruf-Nr. 212750)

    01.01.2020

     § 3 Nr. 19 EStG

    Betriebliche Weiterbildung

    Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind steuer- und beitragsbefreit. Die Steuerbefreiung gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen. Dazu gehören u. a. Sprach- oder Computerkurse, die nicht arbeitsplatzbezogen sind. Die Leistungen dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.

    JStG 2019

    18.12.2019

     § 3 Nr. 34 EStG

    Gesundheitsfreibetrag

    Der Freibetrag wird von 500 Euro auf 600 Euro erhöht.

    Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III, Abruf-Nr. 212751)

    01.01.2020

     § 3 Nr. 37 EStG

    Privatnutzung von betrieblichem (Elektro-)Fahrrad (kein Kfz)

    Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, ist seit 2019 lohnsteuerfrei. Zum 01.01.2020 wurde die Steuerbefreiung bis zum Ablauf des Jahres 2030 verlängert.

    JStG 2019

    01.01.2019/ 01.01.2020

    §

    Stichwort

    Neuregelung inhaltlich

    Gesetz/Rechtsquelle

    Inkraft-treten

    § 3 Nr. 46

    EStG

    Aufladen privates E-Auto

    Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb steuerfrei ermöglichen und zeitweise auch eine betriebliche Ladevorrichtung zur privaten Nutzung steuerfrei überlassen. Die Steuerbegünstigung wurde bis zum 31.12.2030 verlängert.

    JStG 2019

    01.01.2019/ 01.01.2020

    § 3a Abs. 3aEStG

    Verlustverrechnung bei Zusammenveranlagung

    Der neue § 3a Abs. 3a EStG steht im Zusammenhang mit der in § 3a Abs. 3 EStG enthaltenen Regelung zum Wegfall bestehenden Verlustverrechnungspotentials aus den Vorjahren, dem Sanierungsjahr und dem Jahr, das auf das Sanierungsjahr folgt. Nach § 3a Abs. 3a EStG sollen bei zusammenveranlagten Ehegatten dabei auch die laufenden Beträge und Verlustvorträge des anderen Ehegatten einbezogen werden.

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 1

    EStG

    Abzugsverbot für Geldbußen

    Das Betriebsausgabenabzugsverbot gilt jetzt auch für Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die von anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2019 festgesetzt worden sind.

    JStG 2019

    18.12.2019

    § 4 Abs. 5 S.1 Nr 8a

    EStG

    Abzugsverbot für Zinsen

    Das Abzugsverbot für Zinsen für hinterzogene Steuern wird um die auf die Hinterziehungszinsen anzurechnenden Nachzahlungszinsen erweitert, die für denselben Zeitraum festgesetzt werden.

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 4 Abs. 10

    EStG

    Neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer

    Einführung eines neuen Pauschbetrags für selbstständige Berufskraftfahrer in Höhe von 8 Euro täglich. Dieser Pauschbetrag kann anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die bei einer mehrtägigen Fahrt in Verbindung mit einer Übernachtung im Kfz entstehen, in Anspruch genommen werden. Sind die tatsächlichen Aufwendungen höher als der Pauschbetrag, können diese angesetzt werden. Es gilt: entweder Pauschale oder Einzelnachweis (je Kalenderjahr).

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 5a Abs. 6 S. 2

    EStG

    Gewinnermittlung bei Handelsschiffen

    § 5a Abs. 6 EStG wird um einen Satz 2 ergänzt, nach dem die weitere Abschreibung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens nach einem Wechsel von der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage gem. § 5a EStG zur Gewinnermittlung nach dem Bestandsvergleich unverändert auf Basis der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden soll.

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 und 4

    EStG

    Halbe Bemessungsgrundlage bei E-Dienstwagenbesteuerung

    • Verlängert wurde die bis Ende 2021 befristete Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs bis Ende 2030. Allerdings gelten für die hälftige Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen künftig gestuft zusätzliche Anforderungen.
    • Gemindert wurde zum 01.01.2020 die Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung von betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen auf 0,25 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises, wenn die Kraftfahrzeuge zwischen 01.01.2019 und 31.12.2030 angeschafft wurden bzw. werden, keine CO2-Emissionen je gefahrenem Kilometer haben und ihr Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 Euro beträgt.

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 6e

    EStG

    Kosten der Fondsetablierung als Anschaffungskosten

    Fondsetablierungskosten, die vom Anleger im Rahmen des Erwerbs eines Fondsanteils zu zahlen sind, werden rückwirkend zu den Anschaffungskosten der vom Fonds erworbenen Wirtschaftsgüter gezählt. Sie sind damit nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 7c EStG

    Sonderabschreibung

    Einführung einer Sonderabschreibung für „Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder“ von 50 Prozent der Anschaffungskosten

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 8 Abs. 2 EStG

    Überlassung von Wohnungen an Mitarbeiter ‒ neuer Bewertungsabschlag

    Überlässt der Arbeitgeber Arbeitnehmern Wohnungen zu eigenen Wohnzwecken, bleibt dies steuerfrei, wenn das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens 2/3 des ortsüblichen Mietwerts umfasst und die Miete nicht mehr als 25 Euro pro Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt.

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 8 Abs. 2 und 3

    EStG

    Gutscheine und

    44-Euro-Sach-bezugsfreigrenze

    Schon seit 2019 sind im Rahmen der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze nur noch Gutscheine und Geldkarten, begünstigt, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Seit 2020 nicht mehr begünstigt sind zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Betroffen sind Geldkarten, z. B. bestimmte Open-Loop-Karten, die als Geldsurrogate im Rahmen unabhängiger Systeme verwendet werden können.

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 9 Abs. 1 S. 3. Nr. 4 S. 2 und Abs. 2 EStG

    Jobticket und der Werbungskostenabzug

    § 40 Abs. 2 S. 2 EStG wurde in der neuen Nr. 2 um einen Tatbestand ergänzt, der eine zusätzliche Wahlmöglichkeit zu § 3 Nr. 15 EStG schafft. Der Arbeitgeber kann Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und sonstige Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) bzw. dem ÖPNV pauschal mit 25 Prozent versteuern. Die Pauschalierung führt zur Beitragsfreiheit. Eine Anrechnung der pauschal besteuerten Zuschüsse auf die Entfernungspauschale unterbleibt (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 und Abs. 2 EStG).

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 8a EStG

    Entfernungspauschale mit Mobilitätsprämie

    Anhebung der Entfernungspauschale ab km 21. Einführung einer Mobilitätsprämie für Steuerzahler, bei denen sich die Entfernungspauschale nicht steuermindernd auswirkt.

    Klimaschutzpaket Steuern,

    Abruf-Nr. 213348

    01.01.2021

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b

    EStG

    Erstattungsbetrag für Lkw-Fahrer

    Einführung eines neuen Werbungskostenpauschbetrags für angestellte Berufskraftfahrer in Höhe von 8 Euro täglich (Pendant zu § 4 Abs. 10 EStG)

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 9 Abs 1 S. 3 Nr. 7

    EStG

    Sonderabschreibung nach § 7b

    Klarstellung, dass die neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG für neu hergestellte Mietwohnungen unter den Werbungskostenbegriff fällt.

    JStG 2019

    Rückwirkend ab Geltung § 7b EStG

    § 9 Abs. 4a S. 3

    EStG

    Verpflegungs-pauschalen

    Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen von 24 Euro auf 28 Euro und von 12 Euro auf 14 Euro; an Abwesenheitstagen ohne Übernachtung und mehr als acht Stunden: 14 Euro.

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EStG

    KV-Beiträge der Kinder als Sonderausgaben der Eltern

    Klarstellung zur Frage, wann ein Eltenteil KV-Beiträge eines Kindes bei sich als Sonderausgaben geltend machen kann. Er muss die Beiträge in Form von Sach- oder Barunterhalt wirtschaftlich getragen haben.

    JStG 2019

    18.12.2019

     § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 5 EStG

    Vorauszahlung von KV-Beiträgen

    Künftig kann jeder Steuerzahler Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für drei Jahre im Voraus zahlen ‒ und damit progressionsbedingt Steuern sparen. Bisher lag die Obergrenze beim Zweieinhalbfachen.

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG

    Versorgungsausgleich

    Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs sind nur noch dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn in der Steuererklärung des Verpflichteten die Steuer-Identifikationsnummer des Versorgungsberechtigten aufgeführt ist.

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 10b Abs. 1 S. 8 EStG

    Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben

    Klarstellung, welche Mitgliedsbeiträge an Vereine nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Das gilt z.B. für Beiträge an Sportvereine, an Heimatpflege- und Heimatkundevereine oder an Kulturvereine, die in erster Linie der Freizeigestaltung dienen.

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

    Gewerbliche Abfärbung auch bei Verlusten

    Die Änderung soll die bisherige Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung wiederherstellen und absichern, dass auch eine land- und forstwirtschaftlich, freiberuflich oder vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte bezieht, wenn sie daneben nur negative gewerbliche (Beteiligungs-)Einkünfte erzielt.

    JStG 2019

    anwendbar auch für VZ vor 2019

    § 17 Abs. 2a

    EStG

    Ermittlung der Anschaffungskosten für den Erwerb von Anteilen

    Der neue Abs. 2a sieht u. a. vor, dass auch Neben- und nachträgliche Anschaffungskosten zu den Anschaffungskosten rechnen. Nachträgliche Anschaffungskosten in diesem Sinne sind offene oder verdeckte Einlagen, bestimmte Darlehensverluste und teilweise auch Ausfälle von Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen.

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 20 Abs. 6 S. 5

    EStG

    Verluste aus Termingeschäften

    Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10.000 Euro. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Temingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn verbleibt.

    Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, Abruf-Nr. 213349

    01.01.2020

    § 20 Abs. 6 S. 6

    EStG

    Verluste aus Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung

    Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne von § 20 Abs. 1 EStG können nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 10.000 Euro ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden.

    Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

    01.01.2020

    § 22 Nr. 5 S. 7

    EStG

    Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen etc.

    Klarstellung, wie der Anbieter dem Steuerzahler über den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen im Sinne der Sätze 1 bis 3 je gesondert mitzuteilen hat (hier: mit Einverständnis des Steuerzahlers auf elektronischem Weg).

    BEG III

    01.01.2020

    § 32a

    EStG

    Grundfreibetrag

    Der Grundfreibetrag beträgt jetzt 9.408 Euro (bisher 9.168 Euro), der Kinderfreibetrag 3.906 Euro (bisher 3.810 Euro). Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist der Freibetrag doppelt so hoch. Die neuen Beträge sind in den aktuellen Programmabläufen für den Lohnsteuerabzug 2020 enthalten (BMF, Schreiben vom 11.11.2019, Abruf-Nr. 212245).

    Familienentlastungsgesetz, BMF-Schreiben (Abruf-Nr. 212245)

    01.01.2020

    § 32d

    EStG

    Pflichtveranlagung bei Kapitaleinkünften

    Arbeitnehmer, die Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug erhalten haben, müssen künftig zwingend eine Steuererklärung einreichen.

    JStG 2019

    18.12.2019

     § 35c EStG

    Energetische Sanierung Eigenheim

    Maßnahmen werden durch Abzug von der Steuerschuld gefördert. Bemessungsgrundlage sind 20 Prozent der Aufwendungen. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 40.000 Euro. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag auf Seite 26 bzw. auf ssp.iww.de. → Abruf-Nr. 46295350.

    Klimaschutzpaket Steuern

    01.01.2020

    § 36a Abs. 4

    EStG

    Nachzahlung von Kapitalertragsteuer bei cum/cum-Geschäften

    § 36a EStG regelt seit einigen Jahren Voraussetzungen für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei Aktienerwerben um den Dividendenstichtag (cum/cum-Geschäfte). Bei bestimmten steuerbefreiten Investoren wird auf Dividenden keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Tätigen derartige Investoren cum/cum-Geschäfte, müssen sie 15 Prozent Kapitalertragsteuer nachentrichten. Die Neuregelung dient der verfahrensrechtlichen Konkretisierung der Anzeige-, Anmeldungs- und Zahlungspflichten der Steuerzahler.

    JStG 2019

    18.12.2019

    § 38 Abs. 1 S. 2

    EStG

    Lohnsteuerabzug bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung

    Bisher war für die Frage der Lohnsteuerabzugsverpflichtung für grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendungen darauf abgestellt worden, dass das in Deutschland ansässige und aufnehmende Unternehmen die Lohnkosten tatsächlich wirtschaftlich trägt. Jetzt wird ergänzend auch darauf abgestellt, wer den Arbeitslohn nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen.

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 39 Abs. 3 i.V.m. § 42b Abs. 1 S. 1 EStG

    Steueridentifikationsnummer

    Auch Arbeitnehmern, die in Deutschland lediglich der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, wird eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Diese Zuteilung soll durch den Arbeitnehmer beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers vorgenommen werden. Dem Arbeitnehmer soll die Möglichkeit eingeräumt werden, seinen Arbeitgeber zur erstmaligen Beantragung der Steuer-ID zu bevollmächtigen.

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 39 Abs. 6 S. 3

    Mehrmaliger Steuerklassenwechsel im Jahr

    Seit 01.01.2020 ist ein mehrmaliger Steuerklassenwechsel im Laufe des Kalenderjahrs bei Ehegatten und Lebenspartnern möglich. In § 39 Abs. 6 S. 3 EStG wude nämlich das Wort „einmalig“ gestrichen.

    BEG III

    01.01.2020

     § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 Buchst. d EStG

    Vorsorgepauschale

    Beim Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung ist bei der Ermittlung des typisierend zu berechnenden Arbeitgeberzuschusses der hälftige durchschnittliche Zusatzbeitrag zu berücksichtigen.

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG

    Jobticket

    § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG schafft eine zusätzliche Wahlmöglichkeit zu § 3 Nr. 15 EStG. Der Arbeitgeber kann Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und sonstige Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) bzw. dem ÖPNV pauschal mit 25 Prozent versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG). Die Pauschalierung führt zur Beitragsfreiheit. Eine Anrechnung der pauschal besteuerten Zuschüsse auf die Entfernungspauschale unterbleibt (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 und Abs. 2 EStG). Die Pauschalierungsmöglichkeit gilt auch für die in § 3 Nr. 15 EStG genannten Bezüge, die nicht zusätzlich erbracht werden, sondern mittels Gehaltsumwandlung.

    JStG 2019

    18.12.2019

     § 41 EStG

    Lohnsteuerbescheinigung

    Bis zum 29.02.2020 (2020 ist ein Schaltjahr) müssen Arbeitgeber die Lohnkonten 2019 abschließen und

    dem Finanzamt eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ELStB) übermitteln sowie dem Arbeitnehmer einen Ausdruck davon, der nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen ist, aushändigen oder elektronisch übermitteln.

    Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2020 bekannt gemacht (BMF, Schreiben vom 09.09.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2378/19/10002 :001, Abruf-Nr. 211214; Muster 2020, BMF, Bekanntmachung vom 09.09.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2378/19/10030 :001, Abruf-Nr. 211213).

    BMF

    bis zum 29.02.2020

     § 40a Abs. 1 S. 2 EStG

    Kurzfristige Beschäftigung

    Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent des Arbeitslohns ist bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern zulässig, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitstag 120 Euro (statt bisher 72 Euro) nicht übersteigt. Außerdem wurde der pauschalierungsfähige durchschnittliche Stundenlohn von 12 Euro auf 15 Euro erhöht.

    BEG III

    01.01.2020

     § 40a Abs. 7 EStG

    Kurzfristige Beschäftigung

    im Inland

    Unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen kann die Lohnsteuer für Bezüge von kurzfristigen, im Inland ausgeübten Tätigkeiten beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer, die einer ausländischen Betriebsstätte des Arbeitgebers zugeordnet sind, mit einem Pauschalsteuersatz von 30 Prozent des Arbeitslohns erhoben werden. Eine kurzfristige Tätigkeit liegt nur vor, wenn die im Inland ausgeübte Tätigkeit 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt.

    BEG III

    01.01.2020

     § 40b EStG

    Gruppenunfallversicherung

    Von den Beiträgen für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent der Beiträge erheben, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind und der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten Beiträge nach Abzug der Versicherungsteuer durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer ergibt, 62 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.

    BEG III

    01.01.2020

    § 43 Abs 1 i.V.m.§ § 44 Abs.1 S. 4 EStG

    Abzug von Kapitalertragsteuer bei Crowdlending

    Auch Zinsen, die aus einer über eine Internet-Dienstleistungsplattform erworbenen Forderung resultieren (z. B. Crowdlending), unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug. Dabei fungiert der inländische Betreiber oder die inländische Zweigniederlassung eines ausländischen Betreibers dieser Internet-Dienstleistungsplattform nach § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 EStG als auszahlende Stelle.

    JStG 2019

    01.01.2020

     

     

    • Steueränderungen 2020 im UStG

    §

    Stichwort

    Neuregelung inhaltlich

    Gesetz/Rechtsquelle

    Inkraft-treten

     § 3 Abs. 6a UStG

    Reihengeschäft (Quick fixes)

    Das umsatzsteuerliche Reihengeschäft wird erstmals klar definiert. Danach handelt es sich um eine vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer unmittelbare Beförderung oder Versendung eines Gegenstands, über den mehrere Unternehmer Umsatzgeschäfte abschließen, wobei die Transportverantwortlichkeit ausschließlich bei einem Unternehmer liegt.

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 6 Abs. 3a UStG

    Ausfuhrlieferungen

    Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr werden jetzt erst ab einem Rechnungsbetrag über 50 Euro freigestellt

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 6a Abs. 1 S. 1 UStG

    Innergemeinschaftliche Lieferungen

    Verschärfung der Voraussetzung der Steuerfreiheit: Abnehmer der Lieferung muss ein im anderen Mitgliedstaat für umsatzsteuerliche Zwecke erfasster Unternehmer oder eine juristische Person sein.

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 6b UStG

    Konsignations-lager

    Es geht um die umsatzsteuerliche Behandlung von Warenlieferungen in ein Konsignationslager, das sich in einem anderen Mitgliedsstaat befindet (§ 6b UStG). Die Warenlieferung wird beim liefernden Unternehmer einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a UStG gleichgestellt und seitens des Erwerbers als ein innergemeinschaftlicher Erwerb besteuert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2

    UStG

    Monatshygiene

    Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene werden jetzt ermäßigt besteuert (Nr. 55 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG).

    JStG 2019

    18.12.2019

    § 12 Abs 2 Nr. 14

    UStG

    Besteuerung E-Books

    Für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten. Weiterhin dem Regelsteuersatz unterliegen Produkte, die überwiegend aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen, jugendgefährdender Natur sind bzw. in erster Linie Werbezwecken dienen.

    JStG 2019

    18.12.2019

    §§ 14, 15a, 18, 19, 23, 25, 29

    UStG

    Steuerbefreiungen im gemeinnützigen Bereich

    Der Gesetzgeber hat viele Steuerbefreiungen gemeinnütziger Einrichtungen neu geregelt. Die Neuerungen betreffen Krankenhäuser, Wohlfahrtspflegeeinrichtungen (z. B. Betreutes Wohnen, Hausnotrufdienste, ambulante Pflege, Tafeln, Frauenhäuser, Leistungen im Zusammenhang mit Migration, etc.), Stiftungen und viele Einrichtungen mehr. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im VB VereinsBrief (vb.iww.de).

    JStG 2019

    01.01.2020

    § 18 Abs. 2 S. 6

    UStG

    Vierteljährliche Abgabe der Voranmeldungfür Neugründer

    Existenzgründer müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht monatlich, sondern nur vierteljährlich abgeben, wenn die im konkreten Fall zu entrichtende Umsatzsteuer voraussichtlich 7.500 Euro nicht überschreitet. Dazu ist in den Fällen, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahrs ausgeübt hat, die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer umzurechnen. Nimmt er die Tätigkeit erst im laufenden Kalenderjahr auf, ist die voraussichtliche Steuer dieses Kalenderjahrs maßgebend

    BEG III

    Besteuerungs-zeiträume 2021 bis 2026

    § 19

    UStG

    Kleinunternehmerregelung

    Zum 01.01.2020 ist die Grenze für die Nutzung der Kleinunternehmerregelung von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben worden. Sprich: Sie können im Jahr 2020 schon die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Ihr Umsatz 2019 unter 22.000 Euro lag und 2020 nicht über 50.000 Euro liegen wird.

    BEG III

    01.01.2020

     § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG

    Istbesteuerungsgrenze

    Die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze wird von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben. Damit wird ein Gleichlauf der beiden Umsatzgrenzen im UStG und der AO hergestellt Die Buchführungsgrenze in der AO wurde nämlich bereits mit dem ersten Bürokratieentlastungsgesetz von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben.

    Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

    01.01.2020

     § 25f UStG

    Bekämpfung der Steuerhinterziehung

    Wer Steuern hinterzieht, kann weder Steuerbefreiungen noch den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Die Regelung soll helfen, Umsatzsteuerhinterziehungen im Rahmen vom Karussell- und Kettengeschäften besser zu bekämpfen.

    JStG 2019

    01.01.2020

     

     

    • Steueränderungen 2020 in der AO

    §

    Stichwort

    Neuregelung inhaltlich

    Gesetz/Rechtsquelle

    Inkraft-treten

     § 73 S.1 AO

    Haftung der Organgesellschaft

    Die Neuregelung soll sicherstellen, dass ein Haftungsbescheid gegenüber der (nachrangigen) Organgesellschaft erlassen werden kann, die eine Steuerschuld wirtschaftlich verursacht hat bzw. bei der ein Haftungsanspruch durchsetzbar erscheint

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 109 Abs. 4 AO

    Abgabe der Steuererklärung

    Eine Fristverlängerung kann künftig komplett automationsgestützt angeordnet werden. Laut Art. 22 Abs. 2 DSGVO ist für die Verarbeitung der dafür notwendigen personenbezogenen Daten eine Rechtgrundlage Voraussetzung.

    JStG 2019

    18.12.2019

     § 138 Abs. 1b AO

    Mitteilungspflichten ans Finanzamt

    Steuerzahler, die einen Betrieb eröffnen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen dem Finanzamt weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen.

    BEG III

    Wird vom BMF noch bestimmt

    § 138d - 138k AO

    Mitteilungspflichtige Steuergestaltungen

    Ein Aktionsplan der OECD umfasst 15 Punkte, deren Umsetzung gegen die Verminderung der Steuer durch internationale Gestaltungen helfen sollen. Punkt 12 sieht vor, dass aggressive Transaktionen, Modelle oder Strukturen offenzulegen sind. Die EU hat dies durch die Richtlinie (EU) 2018/822 umgesetzt. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen. Das soll durch die neuen Regelungen in der AO erreicht werden

    Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

    Ab Ver-kündung, wenn erster Schritt nach dem 24.06.2018 und vor dem 01.07.2020 umgesetzt wird.

     § 147 Abs. 6 AO

    Betriebsprüfung

    Die Finanzverwaltung hat das Recht, bei einer Außenprüfung die Einsicht in die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellten Steuerdaten sowie die Nutzung dieses Datenverarbeitungssystems zu verlangen. Die Finanzverwaltung kann zudem die maschinelle Auswertung dieser Daten fordern oder einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen verlangen. Ab sofort reicht es, wenn der Steuerzahler fünf Jahre (statt zehn Jahre) nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält.

    BEG III

    Gilt für Daten, deren Aufzeichnungspflicht am 01.01.2020 noch nicht abgelaufen ist

     § 152 Abs. 11 S. 2 AO

    Verspätungszuschlag

    Ein Verspätungszuschlag kann vollautomationsgestützt festgesetzt werden. Dies geschieht hinsichtlich der Höhe und des Grundes auf Grundlage des Gesetzes. Das heißt, dass das Finanzamt keinen Ermessens- oder Beurteilungsspieleraum diesbezüglich hat und die vollautomatische Festsetzung des Zuschlags sachgerecht ist.

    JStG 2019

    18.12.2019

     

     

    • Sonstige Steueränderungen

    §

    Stichwort

    Neuregelung inhaltlich

    Gesetz/Rechtsquelle

    Inkraft-treten

    § 1 bis 8

    SolZ

    Solidaritätszuschlag: Abschaffung des Soli

    Im Jahr 2021 werden die Grenzbeträge deutliche angehoben, bis zu denen auf die Lohnsteuer kein Solidaritätszuschlag erhoben wird. Für Ehegatten bzw. Personen in der Steuerklasse III von 1.944 Euro auf 33.912 Euro im Jahr; in allen anderen Fällen von 972 Euro auf 16.956 Euro im Jahr. Auf den Monat umgerechnet bedeutet das: bis zu einer Lohnsteuer von 1.413 Euro (oder 2.826 Euro in der Steuerklasse III) wird kein Solidaritätszuschlag erhoben.

    Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags, Abruf-Nr. 213350

    01.01.2021

    § 9 Nr. 7

    GewStG

    Gewerbesteuerkürzung bei Auslandsbeteiligungen

    Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird gekürzt um Gewinne aus Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Ausland, sofern der Kapitalanteil zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15 Prozent am Nennkapital beträgt. Es ist egal, ob es sich um eine Gesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im europäischen oder im übrigen Ausland handelt.

    JStG 2019

    Erhebungszeitraum 2020

     § 3 Nr. 32 GewStG

    Steuerbefreiung für kleine Solaranlage

    Kleine Solaranlagen (bis 10 Kilowatt) sind jetzt generell von der Gewerbesteuer befreit. Die Befreiung ist wegen des Freibetrags von 24.500 Euro eigentlich nicht der Rede wert. Interessant ist aber, dass solche Solaranlagen-Besitzer von der Zwangsmitgliedschaft in der IHK befreit sind und damit den Beitrag sparen

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 36 Abs. 3 GewStG

    Hinzurechnung des Miet- oder Leasingaufwands für E-Fahrzeuge

    Aus gewerbesteuerlicher Sicht wird eine Halbierung der Hinzurechnung des Miet- oder Leasingaufwands für Elektro- oder extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie für Fahrräder, die keine Kraftfahrzeuge sind, eingeführt. Die Halbierung gilt aber lediglich für Entgelte, die auf nach dem 31.12.2019 abgeschlossene Verträge beruhen sowie letztmals für den Erhebungszeitraum 2030.

    JStG 2019

    01.01.2020

     § 8c Abs. 1 KStG

    Klarstellungen zum Verlustabzug

    Mit Streichung des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG im Rahmen des JStG 2018 war versehentlich die Definition der „nicht genutzten Verluste“ gestrichen worden. Dieses Versehen ist korrigiert worden, indem die Wörter „nicht genutzte Verluste“ durch die Wörter „nicht ausgeglichene oder abgezogene negative Einkünfte (nicht genutzte Verluste)“ ersetzt worden sind.

    JStG 2019

    18.12.2019

     § 8c Abs. 1a S. 3 KStG

    Sanierungsklausel

    Die Sanierungsklausel ist wieder (rückwirkend) anwendbar. Hinsichtlich der in bestimmten Fällen maßgebenden Einhaltung der Lohnsummenregelung soll der Verweis auf die entsprechende Anwendung des § 13a Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 4 ErbStG statisch auf die Fassung des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. 2008 I, 3018) festgeschrieben werden.

    JStG 2019

    18.12.2019

     § 15 S. 1 Nr. 2 S.2 KStG

    Verbot zum Abzug von Betriebsausgaben

    Durch Ergänzung des § 15 S. 1 Nr. 2 S. 2 KStG um „Gewinne und Verluste i.S.d. § 12 Abs. 2 UmwStG “ soll der neueren BFH-Rechtsprechung zum pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 3 S. 1 KStG begegnet werden.

    JStG 2019

    18.12.2019

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 1 | ID 46291589