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  • · Nachricht · Steueränderungen

    Abgespecktes Steuerfortenwicklungsgesetz ist in trockenen Tüchern: Bundesrat hat zugestimmt

    | Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. |

     

    Dazu gehören beispielsweise

    • die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro),
    • die Anhebung des Kinderfreibetrags auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro),
    • die Anhebung des Kindergelds auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie
    • die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %).

     

    Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation „aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur Verfügung. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 01.01.2025 und teils zum 01.01.2026 in Kraft.

    Quelle: ID 50270747