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Inflationsausgleichsgesetz: Hürde Bundesrat ist genommen
| Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt. Das Gesetz ist Teil eines dritten Entlastungspakets. Es kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten verkündet werden und danach zu großen Teilen am 01.01.2023 in Kraft treten. Teile des Gesetzes treten auch rückwirkend zum 01.01.2022 bzw. erst am 01.01.2024 in Kraft. |
Hintergrund | Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, passt das Inflationsausgleichsgesetz die Steuerlast von rd. 48 Mio. Stetuerzahlern an die Inflation an. Durch eine Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie die Erhöhung des Kindergeldes werden zudem Familien unterstützt.
Weiterführende Hinweise
- Quelle: BundesratKompakt → https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/bundesrat-kompakt-node.html und Abruf-Nr. 232532
- Eine Übersicht über alle Steueränderungen, die zum 01.01.2023 in Kraft treten, werden Sie wie gewohnt in der Januar-Ausgabe von SSP finden. Neben dem Inflationsausgleichsgesetz steht dann auch das JStG 2022 im Blickpunkt der Berichterstattung.
Quelle: ID 48774075