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Jahressteuergesetz 2022: Nächste Anhörung am 28.11.
| Der Finanzausschuss hat beschlossen, dass es zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 am 28.11. eine weitere öffentlichen Anhörung geben soll. Dabei soll es um Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gehen, die die Umsetzung der EU-Verordnung zu den Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise betreffen. Die erste Anhörung zum Jahressteuergesetz 2022 hatte am 07.11.2022 stattgefunden. |
Die Änderungsanträge betreffen u. a. das Thema „Übergewinnsteuer“. Konkret sollen Gewinne, die in den Wirtschaftsjahren 2022 oder 2023 entstanden sind oder entstehen, und die im Vergleich zu den Vorjahren eine bestimmte Grenze des Durchschnittsgewinns übersteigen, besteuert werden. Außerdem soll die Steuerpflicht der Gas-Umlage Thema der öffentlichen Anhörung werden. SSP hält Sie dem Laufenden.
weiterführender Hinweis
- Quelle: „Heute im Bundestag“: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-923360