· Nachricht · Steueränderungen
JStG 2022: Kabinettsentwurf liegt vor
| Weil sich „in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben“ hat, hat das Bundeskabinett am 14.09.2022 den Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) veröffentlicht, das zum Großteil zum 01.01.2023 in Kraft treten soll. Es ist nicht zu verwechseln mit dem geplanten Inflationsausgleichsgesetz. |
Das JStG 2022 (Abruf-Nr. 231267) beinhaltet insbesondere folgenden Maßnahmen:
- Modernisierung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung
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