· Fachbeitrag · Steueränderungen
So profitieren Eltern von kindbedingten Steuerentlastungen aus dem JStG 2022
| Eltern profitieren ab 2023 von erheblichen Entlastungen. So ist z. B. das Kindergeld so stark wie seit 25 Jahren nicht mehr gestiegen. Aber auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) und der Ausbildungsfreibetrag für auswärts untergebrachte Kinder (§ 33a Abs. 2 EStG) wurden erhöht. SSP bringt Sie auf den Stand der Dinge. |
Das ist bei Kindergeld und -freibetrag passiert
Das Kindergeld steigt seit dem 01.01.2023 für alle Kinder auf 250 Euro pro Monat. Bisher wurden für das erste und zweite Kind lediglich monatlich 219 Euro (plus 31 Euro) bzw. für das dritte Kind monatlich 225 Euro (plus 25 Euro) gezahlt. Ein Elternpaar mit drei Kindern erhält damit ab 2023 jährlich 1.044 Euro mehr Netto.
Jährliches Kindergeld für das | Einmaliger Zuschlag je Kind (Corona) | ||||
Jahr | erste Kind | zweite Kind | dritte Kind | jedes weitere Kind | |
2021 | 2.628,00 | 2.628,00 | 2.700,00 | 3.000,00 | 150,00 |
2022 | 2.628,00 | 2.628,00 | 2.700,00 | 3.000,00 | 100,00 |
2023 | 3.000,00 | 3.000,00 | 3.000,00 | 3.000,00 | - |
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