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Steuerentlastungsgesetz 2022: Referentenentwurf liegt vor
| Das BMF hat den Referentenentwurf eines „Steuerentlastungsgesetzes 2022“ veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen insbesondere Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 23.02.2022 umgesetzt werden. |
Schwerpunkte im „Steuerentlastungsgesetz 2022“ sind die nochmalige Anhebung des Gurndfreibetrags in 2022, die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 Euro und die Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent schon ab 2022.
Weiterführender Hinweis
- Referentenentwurf „Steuerentlastungsgesetz 2022“ → Abruf-Nr. 227832
Quelle: ID 48061757