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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz in der Pipeline
| Der Bundestag hat das „Vierte Corona-Steuerhilfegesetz“ auf den Weg gebracht (Referentenentwurf vom 03.02.2022, Abruf-Nr. 227391 ). Neben der Verlängerung der 600-Euro-Home-Office-Pauschale finden sich darin vor allem Maßnahmen für Unternehmen: |
- Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird um ein Jahr verlängert für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
- Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die 2022 auslaufen, werden um ein weiteres Jahr verlängert.
- Die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG werden wie bei § 7g EStG um ein weiteres Jahr verlängert.
- Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert.
Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 3 | ID 47982557