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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung 2011

    Einkommensteuer-Richtlinien 2012: Klarstellungen schon in der Steuererklärung 2011 berücksichtigen

    | Das BMF hat den Entwurf der Einkommensteuer-Richtlinien 2012 (EStR) veröffentlicht - und beantwortet darin zahlreiche steuerliche Zweifelsfragen. Wir liefern Ihnen einen Überblick über die interessantesten Klarstellungen; auch deshalb, weil Sie die neuen Regelungen schon bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung für 2011 berücksichtigen dürfen. |

    Abschreibung von Fotovoltaikanlagen

    Kosten einer Dachsanierung, die vor der Installation der Fotovoltaikanlage anfallen, sind normalerweise nicht als Betriebsausgaben aus dem Betrieb der Fotovoltaikanlage abziehbar. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie einen Teil des Dachs durch eine dachintegrierte Fotovoltaikanlage ersetzen lassen. Obwohl auch das eine Art Dachsanierung darstellt, akzeptiert das Finanzamt die Kosten als Anschaffungskosten für die Fotovoltaikanlage und lässt dafür eine Abschreibung über 20 Jahre zu (R 4.3 Abs. 3 Satz 4 EStR 2012).

    • Beispiel

    Die Eheleute Müller lassen das gesamte Dach ihres Eigenheims sanieren, weil sie in Kürze eine Fotovoltaikanlage installieren lassen wollen. Die Kosten für den sanierten Teil des Dachs, auf dem die Anlage steht, betragen 5.000 Euro. Die Anlage kostet 15.000 Euro. Die Eheleute Hansen lassen das Dach ebenfalls sanieren. Sie entscheiden sich jedoch für eine dachintegrierte Fotovoltaikanlage. Ein Teil des Dachs wird durch die Anlage ersetzt. Kosten 20.000 Euro.

     

    Eheleute Müller

    Eheleute Hansen

    Sanierungskostenabziehbar?

    Nein

    Ja, über die Abschreibung der Anlage

    Höhe des Werbungs-

    kostenabzugs

    750 Euro / Jahr (15.000 Euro - verteilt auf 20 Jahre)

    1.000 Euro / Jahr (20.000 Euro - verteilt auf 20 Jahre)