· Fachbeitrag · Steuererklärung 2011
Steuergestaltung durch intelligente Nutzung des Zu- und Abflussprinzips - Vier Modellfälle
| Das strenge Zu- und Abflussprinzip in § 11 EStG zwängt Steuerzahler mit Einnahmen-Überschuss-Einkünften in ein enges Korsett. Es bietet aber auch vier interessante Steuersparmöglichkeiten. |
1. Vorweggenommene Werbungskosten / Betriebsausgaben
Haben Sie im Jahr 2011 noch keine Einnahmen erzielt, jedoch im Hinblick auf künftige - steuerpflichtige - Einnahmen Ausgaben getätigt, dürfen Sie diese dem Finanzamt präsentieren. Denkbar sind folgende Fälle:
- Sie machen sich 2012 selbstständig, hatten aber schon 2011 diverse Ausgaben im Zusammenhang mit der Existenzgründung (Beratung, Seminar, Messebesuch, Fahrtkosten).
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