16.09.2015 · Fachbeitrag · Steuererklärung
Bescheid bestandskräftig – was tun bei vergessenen Ausgaben?
| Eine Leserin fragt: Ich war als Fußpflegerin bislang immer familienversichert. 2013 habe ich allerdings vergessen, die Müllgebühren für die Fußpflegepraxis in der Steuererklärung als Betriebsausgaben anzusetzen. Mit meinen Einkünften überschreite ich nun die Grenze für die Familienversicherung geringfügig. Mein Steuerbescheid für 2013 ist bereits bestandskräftig. Gibt es noch eine Möglichkeit, wie ich den Bescheid angreifen kann, sodass die Müllgebühren nachträglich berücksichtigt werden? |
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