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  • 24.03.2014 · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Erstattungszinsen: Keine Besteuerung bei unbilligem Ergebnis

    | Werden einem Steuerzahler zu viel gezahlte Steuern erstattet und erhält er in dem Zusammenhang auch Erstattungszinsen, muss er diese versteuern, obwohl Nachzahlungszinsen zu diesen Steuern steuerlich nicht abgezogen werden dürfen. Die OFD Niedersachsen hat jetzt mitgeteilt, dass es zu diesem – vom BFH mit Urteil vom 12.11.2013, Az. VIII R 36/10; Abruf-Nr. 140476 höchstrichterlich festgelegten – Grundsatz eine Ausnahme gibt. |