· Nachricht · Steuererklärung
Gewinne im Online-Poker: Wann sind sie steuerpflichtig?
| Können Gewinne aus Online-Pokerspielen (Texas Hold´em) der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Münster hat die fiskalfreundliche Auffassung vertreten. |
Im konkreten Fall waren für das FG alle Voraussetzungen für die Besteuerung erfüllt (FG Münster, Urteil vom 10.03.2021, Az. 11 K 3030/15 E,G, Abruf-Nr. 222696):
- Auch nach wissenschaftlich-mathematischen Untersuchungen bzw. praktischen Tests sei Texas Hold´em schon bei einem Durchschnittsspieler als Spiel einzuordnen, bei dem das Geschicklichkeitsmoment überwiegt.
- Der Spieler hatte sich, wie für die Annahme gewerblicher Einkünfte erforderlich, am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt, indem er eine Leistungsbeziehung mit seinen Mitspielern am (virtuellen) Pokertisch eines Online-Portals unterhalten hatte.
- Der Spieler hatte mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt, denn er hatte sich über eine gewisse Dauer hinweg an den Online-Pokerspielen beteiligt.
Wichtig | Das letzte Wort hat aber der BFH. Bei ihm ist die Revision unter dem Az. X R 8/21 anhängig.
Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 5 | ID 47445136