· Fachbeitrag · Steuererklärung
Pflege und Steuern: So beteiligen Sie das Finanzamt an pflegebedingten Aufwendungen
| Die Menschen werden immer älter. Das ist schön, hat aber eine Kehrseite: Immer mehr Menschen sind im Alter auf Pflege angewiesen. Egal, ob man sich zu Hause pflegen lässt oder ins Pflegeheim zieht, das Thema ist stets steuerlich dominiert. SSP Steuern sparen professionell zeigt Ihnen deshalb in dieser Sonderausgabe, wie Pflegebedürftige und Angehörige, die Pflegebedürftige unterstützen, bestmöglich Steuern sparen. |
Die Idee hinter dieser Sonderausgabe
Anlass, die vorliegende Sonderausgabe zu erstellen, war für die Redaktion nicht nur die Tatsache, dass Menschen in der Tat immer älter und folglich auch pflegebedürftig werden. Ein wesentlicher Grund war, dass das Thema sehr sehr viele Facetten hat. Für den Laien und auch den ‒ das erste Mal damit befassten ‒ Profi ist es schier unmöglich, den Über- und Druchblick zu bewahren.
Der Leser- bzw Betroffenenkreis
So unterscheiden sich die Steuerabzugsregeln danach, ob man sich zu Hause pflegen lässt oder ins Pflegeheim zieht. In beiden Varianten sind besondere Steuerspielregeln zu beachten und stehen steuerliche Wahlrechte zur Verfügung. Ansatz als außergewöhnliche Belastung, Nutzung von Freibeträgen, Steueranrechnung haushaltsnaher Dienstleistungen lauten nur einige Stichworte. Oft ist die Kombination mehrer Abzugstatbestände möglich. Aber wann? Und wie? Das alles lesen Sie in der Sonderausgabe. Es werden Musterprozesse beleuchtet, die Vorgehensweise der Sachbearbeiter in den Finanzämtern kritisch bewertet und alle von der Finanzverwaltung erlaubten Steuersparmöglichkeiten vorgestellt.
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