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  • · Nachricht · Steuererklärung

    Regentief „Bernd“: Erste steuerliche Entlastungen verlautbart

    | Die von Regentief Bernd hervorgerufene Hochwasserkatastrophe hat vielen Bürgern unsägliches Leid beschert. Die Finanzverwaltungen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben schnell reagiert und am 16.07. steuerliche Entlastungsmaßnahmen bekannt gegeben. |

     

    Die weitgehend gleichlautenden Katastrophenerlasse (FinMin NRW → Abruf-Nr. 223576; FinMin Rheinland-Pfalz → Abruf-Nr. 223577; FinMin Bayern → Abruf-Nr. 223616) betreffen u. a.

    • die Gewährung von Stundungsmaßnahmen,
    • die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen,
    • den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen,
    • den Nachweis des Verlusts von Buchführungsunterlagen sowie
    • Vergünstigungen bei Ertrag-, Grund- und Gewerbesteuer.

     

    PRAXISTIPP | Für Unternehmer besonders wichtig erscheint der Hinweis zum Verlust von Buchführungsunterlagen. Sind durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Betroffene sollten die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • SSP wird es nicht bei dieser Erstberichterstattung belassen. Wir werden Sie an dieser Stelle detailliert informieren, wie Betroffene aus dem ganzen Bundesgebiet ihre hochwasserbedingten Aufwendungen steuerlich geltend machen.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 3 | ID 47527971