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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Steuerfreie Ausgabenpauschale bald auch für „Normalos“?

    | Vor dem FG Niedersachsen ist unter dem Az. 7 K 128/15 erneut ein Verfahren zur steuerfreien Abgeordnetenpauschale in Höhe von 50.448 Euro anhängig. Wie WISO von der Prozessbevollmächtigten, Steuerberaterin Reina Becker aus Westerstede erfahren hat, macht ein Selbstständiger geltend, im Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt zu sein, und fordert seinerseits, von Pauschalierungen bei den Betriebsausgaben zu profitieren. |

     

    Der Steuerzahler verlangt zwar auch, dass die Abgeordnetenpauschale auf den Prüfstand gehört, weil die tatsächlichen Aufwendungen der Abgeordneten wohl deutlich unter der Pauschale liegen und diese so zu einem Großteil verschleiertes steuerfreies Einkommen ist. In erster Line möchte er künftig aber auch selbst von Pauschalierungen bei den Betriebsausgaben profitieren, weil er ein „schlechter Belegesammler“ sei, so Becker. Er fühle sich deshalb gegenüber Bundestagsabgeordneten über Gebühr benachteiligt.

     

    Becker verweist darauf, dass es in anderen Ländern durchaus üblich ist, eine Basispauschalierung bei der Ermittlung von Betriebsausgaben zu gewähren. In Österreich könnten zum Beispiel Schriftsteller für bestimmte Betriebsausgaben pauschal 12 Prozent der Umsätze abziehen und zusätzlich bestimmte Betriebsausgaben tatsächlich nachweisen. Vergleichbares fordere auch ihr Mandant. Deshalb wurde der Antrag gestellt, das FG möge einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG fassen und die Entscheidung des BVerfG einholen. WISO hält Sie auf dem Laufenden.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2015 | Seite 3 | ID 43604447