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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Wichtiges zur Einkommensteuererklärung 2017

    | Übermitteln Sie die Einkommensteuererklärung 2017 ans Finanzamt, müssen Sie keine Belege mehr beifügen. Das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ macht es möglich. „Beleglose“ Steuererklärung bedeutet allerdings nicht, dass gar keine Belegpflichten mehr bestehen. Erfahren Sie deshalb, worauf Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung 2017 besonders achten müssen. |

    Automationsgestützte Bearbeitung der Steuererklärung

    Ziel des Ganzen ist u. a., dass die meisten Steuererklärungen 2017 nur vom Finanzamts-Computer geprüft werden und ein Steuerbescheid versandt wird, ohne dass ein Sachbearbeiter im Finanzamt eingeschaltet wurde. Deshalb ist es nicht mehr zweckmäßig, Belege generell schon mit der Steuererklärung einzureichen.

     

    Beleglos bezieht sich nur auf die Abgabe der Erklärung

    „Beleglose“ Steuererklärung 2017 bedeutet allerdings nicht, dass Sie die Belege nicht aufbewahren müssen. Landet die Steuererklärung nämlich doch auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters, kann dieser die Belege anfordern, um Fragen zu klären oder Sachverhalte zu prüfen.