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  • · Nachricht · Steuergesetzgebung

    Kalte Progression belastet Steuerzahler mit 273 Euro

    | Die Bundesregierung hat dem Bundestag den sechsten Steuerprogressionsbericht zugeleitet. Zentrales Ergebnis: Die aus der kalten Progression resultierenden Steuermehrbelastungen werden sich im Jahr 2024 auf 9,6 Mrd. Euro und 2025 auf 7,9 Mrd. Euro belaufen. Jeder der 35,1 Mio. Steuerzahler wird im Jahr 2024 dadurch also eine durchschnittliche Mehrbelastung von ca. 273 Euro erfahren. |

     

    Hintergrund | Die „kalte Progression“ bezeichnet Steuermehrbelastungen, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen nur die Inflation ausgleichen, also die Realeinkommen unverändert bleiben, und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs somit zu einem Anstieg der steuerlichen Durchschnittsbelastung kommt. Um diese kalte Progression auszugleichen, werden regelmäßig die Tarife in der Einkommensteuer angepasst. Wie aus der Unterrichtung u. a. hervorgeht, geschah dies zuletzt für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz → Abruf-Nr. 232812). Derzeit befindet sich das Steuerfortentwicklungsgesetz (Drs. 20/12778, Abruf-Nr. 243708) im parlamentarischen Verfahren, das für die Folgejahre einen Ausgleich der Kalten Progression vorsieht.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 50227838