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  • · Nachricht · Steuergesetzgebung

    Kommt das Gesetz zum Abbau der kalten Progression?

    | Am kommenden Freitag (11. Mai 20012) entscheidet der Bundesrat über das Gesetz zum Abbau der kalten Progression. Ziel der Gesetzesinitiative des Bundestags ist es, dem Effekt „staatliche Mehreinnahmen durch höhere Durchschnittssteuersätze bei Lohnerhöhungen“ entgegenzuwirken. Die Umsetzung des Gesetzesvorhabens ist aber stark gefährdet. |

     

    Den nicht gewollten Steuerbelastungen der Bürger soll das Gesetz durch eine Korrektur des Einkommensteuertarifs entgegenwirken, indem es den Tarifverlauf im Bereich der Progressionszonen anpasst. Zugleich soll der Grundfreibetrag stufenweise angehoben werden: Zum 1. Januar 2013 auf 8130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8354 Euro. Dadurch sollen die Steuerzahler inflationsbedingte Mehreinnahmen des Staates von jährlich rund sechs Mrd. Euro zurückerhalten.

     

    Der Finanzausschuss empfiehlt jedoch dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Die Belastung der öffentlichen Haushalte mit sechs Mrd. Euro widerspreche der unbedingt notwendigen Haushaltskonsolidierung und sei auch im Hinblick auf die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse unverantwortlich. Der Ausschuss sichert allerdings zu, einer - nach Vorlage des Existenzminimumsberichts - notwendigen Anpassung des Grundfreibetrages zuzustimmen. Die sich hieraus ergebenden Steuermindereinnahmen möchte er durch eine angemessene Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer kompensieren.

     

    Einen Überblick über die Themen des aktuellen WISO-SteuerBrief finden Sie hier: http://www.iww.de/wiso/archive/wiso-05-2012

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    Quelle: ID 33611320