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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Bundesrat stimmt zu
| Der Bundesrat hat am 10.06.2022 zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt, die der Bundestag am 19. Mai beschlossen hatte. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. |
In Kraft treten können dann erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Home-Office-Pauschale für Arbeitnehmer, Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus und einiges andere mehr. SSP berichtet ausführlich in der Juli-Ausgabe.
Weiterführender Hinweis
Quelle: ID 48413363