Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steuerjahr 2013

    Steueränderungen 2013: Das sollten Sie wissen

    | Die Mehrzahl der 14 Steuergesetze aus der „irrwitzigen Jahresendrallye in der Steuergesetzgebung“ ( WISO 12/2012, Seite 8 ) ist zwar im Vermittlungsausschuss und im Bundesrat hängengeblieben und auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Trotzdem sind am 1. Januar 2013 zahlreiche Steueränderungen in Kraft getreten, die Sie kennen sollten. |

    Steueränderungen für alle Steuerzahler

    Dieselfahrzeuge: Förderung ja - aber geringer

    Auch im Jahr 2013 wird die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern mit einem Zuschuss gefördert. Der Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sinkt jedoch 2013 auf 260 Euro (2012: 330 Euro) und läuft Ende 2013 ganz aus (Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor vom 5.7.2012).

     

    Getrennte Veranlagung fällt 2013 weg

    Für 2013 können Eheleute nicht mehr die getrennte Veranlagung wählen, sondern nur jeweils eine „Einzelveranlagung“. Zu Nachteilen kann das bei Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie bei der Steueranrechnung nach § 35a EStG führen. Denn ab 2013 werden die Aufwendungen dem Ehegatten zugerechnet, der sie wirtschaftlich getragen hat. Auf Antrag kann eine hälftige Aufteilung erreicht werden. Für das Jahr 2012 können die Eheleute aber 2013 noch eine individuelle Zuordnung beantragen.

     

    PRAXISHINWEIS | Ehegatten sollten Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen 2013 so leisten, dass diese dem Besserverdiener zugerechnet werden.

    • Beispiel

    Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder, wovon eines eine Privatschule besucht. Ihre Frau erhält im Jahr 2013 12.000 Euro Elterngeld und hat ansonsten keine Einkünfte. Ihr zu versteuerndes Einkommen 2013 beträgt voraussichtlich 25.000 Euro. Sonderausgaben für die Schulgeldzahlungen sind darin nicht berücksichtigt.

    • a) Der Vertrag mit der Privatschule läuft auf den Namen Ihrer Frau, die das Geld von ihrem Konto überweist (10.000 Euro im Jahr = 3.000 Euro Sonderausgaben).
    • b) Sie lassen den Vertrag im Januar auf sich übertragen.
    • Die Steuerbelastung sieht wie folgt aus:

     

    Variante a

    Variante b

    Ehefrau

    Ehemann

    Ehefrau

    Ehemann

    Zu versteuern bisher

    0

    25.000

    0

    25.000 Euro

    Sonderausgaben

    ./.1.500 Euro

    ./. 1.500 Euro

    0

    ./. 3.000 Euro

    Zu versteuern neu

    0

    23.500 Euro

    0

    22.000 Euro

     

     

    Grundfreibetrag steigt 2013 und 2014

    Auch wenn das Gesetz zum Abbau der kalten Progression 2012 nicht verabschiedet wurde, so ist die Erhöhung des Grundfreibetrags doch so gut wie sicher. Der Grundfreibetrag wird in zwei Stufen angehoben. Der Eingangssteuersatz sinkt jedoch nicht wie vorgesehen, sondern bleibt bei 14 Prozent.

     

    2012

    2013

    2014

    Grundfreibetrag Ledige

    8.004

    8.130

    8.354

    Grundfreibetrag für Verheiratete

    16.008

    16.260

    16.708

     

    Im Zuge des Abbaus der kalten Progression wollte man den gesamten Steuertarif steuerzahlerfreundlicher gestalten. Daraus wird aber vorerst nichts, weil das die öffentlichen Haushalte zu arg belastet hätte.

     

    Anhebung der Wertgrenze beim Verlustrücktrag

    Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG wird von 511.500 Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten 1,023 Mio. Euro) auf 1 Mio. Euro angehoben (bei zusammenveranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro). Das gilt erstmals für Verluste ab 2013.

     

    Keine Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012?

    Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe wurde kontrovers diskutiert, ob die neuen Einkommensteueränderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012) überhaupt in Kraft treten können. Denn der Bundesrat hatte ihnen am 14. Dezember 2012 nur unter Vorbehalt zugestimmt und Änderungen zu den Neuerungen bei Bildung von Rückstellungen in der Steuerbilanz gefordert. Die EStÄR sollten nach einer Nachbesserung in der letzten Sitzung des Bundeskabinetts am 19. Dezember 2012 endgültig verabschiedet werden. Doch da hat man das wohl vergessen.

     

    PRAXISHINWEIS | Nachteilige Neuregelungen aus den EStÄR dürften damit wohl noch nicht für das Jahr 2012 zur Anwendung kommen, sondern erst 2013. Wie halten Sie über den Sachstand auf dem Laufenden.

    Steueränderungen für Arbeitnehmer

    Anhebung der Umzugskostenpauschale

    Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen, dürfen 2013 für sonstige Umzugsauslagen und umzugsbedingte Unterrichtskosten für Kinder folgende Werbungskostenpauschalen geltend machen (BMF, Schreiben vom 1.10.2012, Az. IV C 5 - S 2353/08/10007; Abruf-Nr. 123937):

     

    Beendigung des Umzugs ab

    Ledige

    Verheiratete

    Weitere Personen

    Unterrichtskosten

    1.1.2013

    687

    1.374

    303

    1.732

    1.8.2013

    695

    1.390

    306

    1.752

    PRAXISHINWEIS | Wer das zweite Mal innerhalb von fünf Jahren aus beruflichen Gründen umzieht, darf den Werbungskostenabzug um 50 Prozent erhöhen.

    Auslandsdienstreisen: Neue Pauschalen für Verpflegungsaufwendungen

    Ein Arbeitnehmer, der sich auf einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit im Ausland befindet, darf spezielle Verpflegungsmehraufwendungen für das jeweilige Land als Werbungskosten geltend machen (soweit er keine Erstattungen vom Arbeitgeber erhält. Das BMF hat jetzt die für 2013 gültigen Pauschalen festgelegt (BMF, Schreiben vom 17.12.2012, Az. IV C 5 - S 2353/08/10006:003; Abruf-Nr. 123894).

     

    PRAXISHINWEIS | Neben den Verpflegungspauschalen enthält das BMF-Schreiben auch neue Pauschalen für Übernachtungskosten. Diese Übernachtungspauschalen gelten jedoch nicht beim Werbungskostenabzug, sondern nur für die steuerfreie Erstattung der Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber.

    Höhere Vergütungsgrenze für Mini- und Midijobs

    Durch das Gesetz zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde sowohl die Vergütung von Mini-Jobs als auch die von Midi-Jobs mit der Gleitzonenregelung angehoben:

     

    Mini-Job-Grenze

    Midi-Job-Grenze

    2012

    400 Euro

    800 Euro

    2013

    450 Euro

    850 Euro

     

    Mini-Jobs, die ab 2013 neu geschlossen werden, sind grundsätzlich in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer kann die Versicherungspflicht aber durch Antrag abwählen. Für Minijobber, die 2012 rentenversicherungsfrei beschäftigt waren, ändert sich versicherungstechnisch ab 2013 nichts.

     

    Wichtig | Einen ausführlichen Beitrag zu den neuen Minijobs finden Sie auf wiso.iww.de unter der Abruf-Nr. 123939.

     

    Neue Rechengrößen bei der betrieblichen Altersvorsorge

    Wandeln Sie einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge um, gelten steuerlich folgende Spielregeln:

     

    • Bei der Gehaltsumwandlung aus unversteuertem Arbeitslohn sind Beitragszahlungen zur Direktversicherung, in eine Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2013: 4 Prozent von 69.600 Euro = 2.784 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG; § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).

     

    • Wandeln Sie Ihr Gehalt zugunsten einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse um, bleiben die umgewandelten Gehaltsteile in voller Höhe steuerfrei. In der Sozialversicherung beitragsfrei sind Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage (2013: 2.784 Euro).

    Änderungen für Rentner

    Neue Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner

    Wer vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand geht und eine gesetzliche Rente erzielt, muss bei einem Nebenjob gut aufpassen. Denn bei vorzeitigen Altersrenten sind schädliche Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bisher lag die unschädliche Hinzuverdienstgrenze bei 400 Euro im Monat. Ab 2013 beträgt die unschädliche Hinzuverdienstgrenze 450 Euro (geregelt im Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung).

    Steueränderungen für Unternehmer

    Neue Nachweispflichten im grenzüberschreitenden E-Commerce

    Unternehmer müssen seit dem 1. Januar 2013 bei bestimmten Leistungen im grenzüberschreitenden E-Commerce Nachweise erbringen, dass der Unternehmer die Leistung für sein Unternehmen bezogen hat und nicht privat. Ohne diesen Nachweis unterstellt das Finanzamt eine Leistung an einen Privatmann, was zur Umsatzsteuerpflicht der Leistung in Deutschland führt.

     

    PRAXISHINWEIS | Ein ausführlicher Beitrag dazu ist in unserem Schwesterinformationsdienst „Steuern im Handel“ (SH) veröffentlicht worden. Wir stellen Ihnen diesen gerne zur Verfügung. Mailen Sie einfach an wiso@iww.de, Stichwort „Neuregelungen im grenzüberschreitenden E-Commerce“.

    Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen im Jahr 2013

    Das BMF hat auch neue Sachbezugswerte für die erfahrungsgemäß getätigten Entnahmen von Lebensmitteln und Getränken von Unternehmern, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen, für 2013 bekanntgegeben (BMF, Schreiben vom 14.12.2012, Az. IV A 4 - S 1547/0 :001; Abruf-Nr. 123944).

     

    PRAXISHINWEIS | Diese Sachentnahmen unterliegen auch der Umsatzsteuer. Die Billigkeitsregelung, wonach Lebensmittel mit Verfallsdatum nach Feierabend einen Wert von null Euro haben, gibt bei Sachentnahmen für eigene Zwecke nicht, sondern nur bei Lebensmittelspenden.

    Vereinfachte Bilanzvorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften

    Gute Nachrichten für kleinere Unternehmen, die als GmbH oder GmbH & Co. KG firmieren. Sie unterliegen künftig weniger strengen Veröffentlichungspflichten (Gesetz zur Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften - Abruf-Nr. 123076). Die Neuregelung gilt für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Profitieren werden Sie davon, wenn Ihre GmbH oder GmbH & Co. KG an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreitet:

     

    • Umsatzerlöse bis 700.000 Euro
    • Bilanzsumme bis 350.000 Euro
    • Eine durchschnittliche Zahl von zehn beschäftigten Arbeitnehmern nach dem 30. Dezember 2012 liegt.
    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 6 | ID 37340130