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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Wichtiges auf den Punkt gebracht

    | Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

     

    Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

    BFH: Inländische Steuerpflicht von Arbeitslohn aus inländischer öffentlicher Kasse bei Priester im Ausland

    Die von einem Bistum der römisch-katholischen Kirche Deutschlands gezahlten Dienstbezüge eines im Ausland tätigen Priesters unterliegen der inländischen Steuerpflicht, weil die Mittel aus einer inländischen öffentlichen Kasse i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG stammen (BFH, Urteil vom 11.07.2024, Az. VI R 35/21, Abruf-Nr. 243603).

     

    Beim BFH: Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand eines selbstständig tätigen Lotsen

    Stellt der Bezirk eines Lotsen in einem Hafen eine großräumige Betriebsstätte dar, weil alle Fahrstrecken in einem durch normative Regelungen begrenzten Einzugsbereich umfasst sind und eine Lotsenstation als ortsfeste Einrichtung vorliegt? Mit der Frage muss sich der BFH unter dem Az. VIII R 13/24 befassen.

     

    Beim BFH: Übertragung einer Pensionszusage auf Pensionsfonds

    Der BFH muss unter dem Az. VIII R 19/24 folgende Fragen klären:

    • Muss im Hinblick auf das vereinbarte Pensionsalter bei einer wesentlichen Änderung der Pensionszusage nach der erstmaligen Zusage erneut geprüft werden, ob die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist?
    • Löst die Auslagerung der Pensionsverpflichtung gegen Zahlung eines Einmalbetrags den Zufluss eines Vermögensvorteils in Form einer verdeckten Gewinnausschüttung aus (§ 11 Abs. 1 S. 1 EStG)?
    • Kann die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 66 EStG auch auf eine verdeckte Gewinnausschüttung Anwendung finden?

     

    BMF: Finanzverwaltung hat Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht

    Die Finanzverwaltung hat die Richtsatzsammlung 2023 und das zugehörige BMF-Schreiben veröffentlicht. In der Richtsatzsammlung sind auch die bereits veröffentlichten Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024 enthalten. Die beiden Dokumente finden Sie auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 243895.

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    Gesetzgebung: Bundesregierung plant Steuererleichterungen für Elektrofahrzeuge

    Die Bundesregierung reagiert auf den Einbruch beim Absatz von Elektrofahrzeugen. Sie hat am 04.09.2024 zwei Formulierungshilfen zum Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) beschlossen (Abruf-Nr. 243734):

    • Zum einen sollen Unternehmen die Investitionskosten für neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene und emissionsfreie Fahrzeuge i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG schneller steuerlich geltend machen können. Mittel der Wahl: Eine degressive Sonderabschreibung. Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen die Anschaffungen ‒ beginnend mit einem Satz von 40 Prozent im Jahr der Anschaffung, dann 24, 14, neun, sieben und sechs Prozent pro Jahr ‒ komplett abgeschrieben werden können. Die Regelung soll befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.
    • Zum Anderen ist vorgesehen, die Besteuerung privat genutzter E-Dienstwagen noch einmal zu verbessern: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG (Ein-Prozent-Regelung) ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge), nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 Nr. 3 EStG (Fahrtenbuchregelung) nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen. Arbeitnehmer versteuern diesen Vorteil zurzeit vergünstigt, sofern das Fahrzeug höchstens 70.000 Euro kostet (Bruttolistenpreis) und nach dem 31.12.2023 angeschafft wird bzw. wurde (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG). Dieser Betrag soll auf 95.000 Euro angehoben werden. Die neue Höchstgrenze soll rückwirkend für E-Dienstwagen gelten, die ab Juli 2024 angeschafft werden bzw. wurden.
     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2024 | Seite 1 | ID 50174031