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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Wichtiges auf den Punkt gebracht

    | Im „Steuerticker“ bieten wir Ihnen einen Kurzüberblick über wichtige Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. Getreu dem Motto: Aus der Praxis - für die Praxis. |

     

    Doppelte Haushaltsführung: 141 Kilometer Entfernung zwischen Arbeitsstelle und Zweitwohnung unschädlich

    Um eine Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen zu können, muss sie nicht direkt beim Arbeitsplatz sein. Kann die Arbeitsstätte täglich etwa per ICE aufgesucht werden, können laut FG Düsseldorf auch 141 Kilometer dazwischen liegen. Entscheidend sind immer die Gesamtumstände des jeweiligen Falls. Und die sprachen im konkreten Fall für die Steuerzahlerin. Sie hatte sich am Sitz ihrer Firma eine Eigentumswohnung als Zweitwohnung gekauft. 2007 verlegte die Firma ihren Sitz und damit auch den Arbeitsplatz in eine andere Stadt. Trotzdem behielt sie ihre bisherige Zweitwohnung und die doppelte Haushaltsführung bei. Das FG war einverstanden (FG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2011, Az. 11 K 4448/10 E; Abruf-Nr. 113903, Az. des Revisionsverfahrens beim BFH: VI R 59/11)

    Steuererklärung 2011: Welche Belege müssen Sie Ihrer ELSTER-Erklärung beifügen?

    Welche Belege trotz Übermittlung der Steuererklärung 2011 per ELSTER zwingend in Papierform nachzureichen sind, erläutert ein Merkblatt unter www.elster.de. Nachfragen des Finanzamts vermeiden Sie, wenn Sie „ausgefallene“ Werbungskosten (= Steuerminderungstatbestände, die Ausnahmecharakter haben) oder hohe Steuerabzugsposten auch dann mit Quittungen und plausiblen Argumenten untermauern, wenn das Gesetz keine entsprechende Nachweispflicht vorsieht.

    Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien: Geerbte Instandhaltungsrücklage ist Kapitalforderung

    Erben Sie eine Immobilie oder bekommen Sie diese geschenkt, ist eine vorhandene Instandhaltungsrücklage für diese Immobilie zu ermitteln und als steuerpflichtiger Erwerb bei der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer zu erfassen (OFD Frankfurt, Verfügung vom 29.3.2012, Az. S 3800 A - 36 - St 119; Abruf-Nr. 121210).

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige: Problem Erwerbsobliegenheit lösen

    Unterstützen Sie einen Verwandten im Ausland finanziell, reicht es für den Abzug dieser Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nicht aus, dass der Verwandte arbeitslos ist (eine Ausnahme gilt für Ehegatten). Welche Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein müssen, um die Unterhaltsleistungen steuermindernd berücksichtigt zu bekommen, erläutert die OFD Münster (Kurzinfo ESt Nr. 002/2007, aktualisiert am 22.12.2011; Abruf-Nr. 121211).

    BFH: Steuerverweigerung aus Gewissengründung ist unzulässig

    Wer aus individuellen Gewissengründen keine Steuern in Deutschland bezahlen will und sich dabei auf das Grundgesetz beruft, hat keine Chance auf Erfolg. Die Richter des BFH sehen die Gewissensfreiheit durch die Verpflichtung zu Steuerzahlungen nicht verletzt (BFH, Urteil vom 26.2.2012, Az. II B 70/11; Abruf-Nr. 121212).

    Steuererklärung 2012: Bei Verlustfeststellung bleibt Einspruch erforderlich

    Beantragen Sie beim Finanzamt eine Verlustfeststellung (zum Beispiel weil Sie trotz Arbeitslosigkeit Werbungskosten hatten oder weil Werbungskosten für Erststudium oder Erstausbildung die Einkünfte überstiegen haben), müssen Sie auch dann Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einlegen, wenn Null Euro Steuern festgesetzt wurden (Bayerisches Landesamt für Steuern, Abgabenordnung Fach-Info vom 15.2.2012, Ausgabe 07-2011; Abruf-Nr. 121224).

    Abgabe der Steuererklärung 2011 in Hessen: Fristverlängerung bis 28. Februar 2013

    Werden die Steuererklärungen in Hessen von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, müssen diese Steuererklärungen 2011 nicht bis spätestens zum 31. Dezember 2012 beim Finanzamt eingehen, sondern erst am 28. Februar 2013 (OFD Frankfurt, Verfügung vom 13.1.2012, Az. S 0320 A - 1 - St 24; Abruf-Nr. 121213).

    Steuererklärung 2012: Prüffelder der OFD Münster kennen

    Aktuell steht für Sie zwar erst einmal die Steuererklärung 2011 auf dem Plan. Dennoch sollten Sie schon heute an die Steuererklärung 2012 denken. Sind Sie bei einem Finanzamt im Bezirk der OFD Münster gemeldet, können Sie nachsehen, welche steuerlichen Sachverhalte dort in der Erklärung 2012 besonders unter die Lupe genommen werden (OFD Münster, Information vom 2.2.2012; Abruf-Nr. 121214).

    Betriebsprüfung: Checkliste zu „ungewöhnlichen Geschäftsvorfällen“ kennen

    Insbesondere im Berliner Raum erhalten Unternehmer im Rahmen einer Betriebsprüfung eine Checkliste ausgehändigt, die erläutert, wann steuerlich ungewöhnliche Geschäftsverhältnisse vorliegen. Der Sinn dieser Checkliste: Kommt der Prüfer irgendwann ein zweites Mal zur Prüfung und diese Checkliste wurde nicht beachtet, drohen die Kürzung von Betriebsausgaben und Vorsteuern. Die Checkliste können Sie auf wiso.iww.de unter der Abruf-Nr. 121215 downloaden.

    Innergemeinschaftlicher Handel: BMF mit neuem Entwurf zur Gelangensbestätigung

    Das BMF hat auf die Kritik im Rahmen der Verbandsanhörung zu den neuen Nachweispflichten zur Umsatzsteuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen reagiert und einen Kompromissvorschlag erarbeitet. Den neuen Entwurf zur Gelangensbestätigung (Stand 21.3.2012) finden Sie auf wiso.iww.de unter der Abruf-Nr. 121216.

    Steuerfreie Lohnzuschläge: Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine Feiertage

    Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) handelt es sich weder beim Oster- noch beim Pfingstsonntag um einen gesetzlichen Feiertag. Selbst wenn der Arbeitgeber für Arbeit an diesen beiden Tagen einen Feiertagszuschuss leistet, richtet sich die Steuerbefreiung nach den ungünstigeren Regeln zur Sonntagsarbeit. Das heißt: Steuerfrei bleiben nur Zuschläge in Höhe von 50 Prozent des Grundlohns, während bei Feiertagsarbeit Zuschläge bis zu 125 Prozent des Grundlohns steuerfrei geblieben wären (BAG, Urteil vom 17.8.2011, Az. 10 AZR 347/10; Abruf-Nr. 113004).

    Zusammenfassende Meldung: Infoblatt des Bundeszentralamts für Steuern nutzen

    Unternehmen, bei denen die Summe der innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen nach § 25b Abs. 2 UStG im laufenden Kalendervierteljahr oder in den vier vorangegangenen Quartalen die Beitragsgrenze von 50.000 Euro überschritten haben, müssen die Zusammenfassende Meldung seit dem 1. Januar 2012 monatlich abgeben. Darauf hat das Bundeszentralamt für Steuern in einer Mitteilung vom 2. April 2012 hingewiesen. Einzelheiten finden Sie auf www.bzst.de.

    Ferienwohnungen und das Finanzamt: Wichtige Empfehlungen für Selbstnutzer

    Präsentieren Sie dem Finanzamt Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung, sind kritische Nachfragen vorprogrammiert. Wichtig: Haben Sie die Immobilie zeitweise selbst genutzt, sollten Sie die Werbungskosten selbst in einen abziehbaren und einen nichtabziehbaren Teil aufteilen. Treffen Sie diese Aufteilung nicht selbst, schätzt das Finanzamt. Und eine Schätzung ist für den Steuerzahler meist ungünstiger als die eigene Aufteilung.

    Umgang mit dem Finanzamt: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz bei existentieller Bedrohung stellen

    Wehren Sie sich gegen einen Steuerbescheid, können Sie die Zahlung der strittigen Steuern im Einspruchsverfahren durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung verhindern. Doch wie sichern Sie sich eine vom Finanzamt zurückgehaltene Steuererstattung? Das richtige Instrument ist hier der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 114 Abs. 1 Satz 2 Finanzgerichtsordnung). Darauf hat das FG Münster hingewiesen. Dem Antrag auf vorläufige Auszahlung der Steuererstattung ist stattzugeben, wenn Sie plausibel darlegen können, dass ein Erfolg im Einspruchsverfahren wahrscheinlich ist und dass Sie ohne die Erstattung unmittelbar von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind (FG Münster, Beschluss vom 23.2.2012, Az. 5 V 4511/11 U; Abruf-Nr. 121217).

    Pauschaler Widerrufsvorbehalt in Steuerbescheiden: Finanzverwaltung schützt sich vor Leichtsinnsfehlern

    Werfen Sie doch einmal einen Blick ins Kleingedruckte Ihres aktuellen Steuerbescheids. Dort steht neuerdings folgender Passus: „Die in diesem Bescheid enthaltene Anrechnungsverfügung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs gem. § 120 Abs. 2 Nr. 3 AO.“. Hintergrund: So kann das Finanzamt Fehler wie Zahlendreher oder Kommafehler bei der einbehaltenen Lohnsteuer jederzeit korrigieren.

    Leser-Service: Bestimmen Sie die Themen von WISO mit!

    Unsere Redaktion ist immer bestrebt, besonders praxisnah mit erklärenden Beispielen an komplizierte steuerliche Sachverhalte heranzugehen. Haben Sie eine steuerliche Frage, liegen Sie mit dem Finanzamt im Clinch oder wissen bei einem steuerlichen Problem nicht mehr weiter? Dann schildern Sie uns doch Ihr Problem (E-Mail: wiso@iww.de). Wir werden versuchen, Ihnen Lösungsansätze zu bieten. Bestimmen Sie mit, welchen Themen sich WISO widmet. Mehr Praxis geht nicht!

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 19 | ID 33218400

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