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  • · Fachbeitrag · Studienkosten

    Vorweggenommene Betriebsausgaben inklusive Vorsteuerabzug?

    | Ein Leser fragt: Kann ein Student, der sein Studium in Hinblick auf eine selbstständige Betätigung absolviert, neben den vorweggenommenen Betriebsausgaben auch einen Vorsteuerabzug beim Finanzamt beantragen? |

     

    UNSERE ANTWORT | Theoretisch ja. Zumindest sieht das der EuGH in einem Fall aus dem Jahr 2000 so (Urteil vom 8.6.2000, Az: C-400/98; Abruf-Nr. 001081). Danach kommt ein Vorsteuerabzug für Ausgaben in Betracht, wenn diese im Zusammenhang mit einer geplanten selbstständigen Betätigung stehen. Folge:

    • Studenten, die also objektiv beabsichtigen, nach ihrem Studium ein Unternehmen zu gründen, können bereits als Student die Erstattung der Vorsteuer aus den angefallenen Kosten beantragen.
    • Gute Karten auf nachträgliche Gewährung des Vorsteuerabzugs haben solche Steuerzahler, die sich nach Abschluss des Studiums tatsächlich selbstständig gemacht haben oder die bereits während des Studiums einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 2 | ID 29674030