26.06.2019 · Nachricht · Übungsleiterfreibetrag
BFH: Verluste als Übungsleiter sind grundsätzlich abziehbar
| Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben den Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Das hat der BFH klargestellt. Die Richter stellen nur eine Bedingung: Es muss klar sein, dass der Übungsleiter mit seiner Tätigkeit Gewinne erzielen will. Liebhaberei wäre schädlich. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig