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  • · Nachricht · Übungsleiterfreibetrag

    Versichertenberater ist keine begünstigte Tätigkeit

    | Versichertenberater ist keine Tätigkeit, die unter den Übungsleiterfreibetrags ( § 3 Nr. 26 EStG ) fällt. Das hat der BFH klargestellt. |

     

    „Versichertenberater“ ist die Bezeichnung für die Versichertenältesten i. S. v. § 39 IV. SGB. Sie haben insbesondere die Aufgabe, eine ortsnahe Verbindung der Rentenversicherung zu den Versicherten und Leistungsberechtigten herzustellen, diese zu beraten und zu betreuen. Sie erteilen Auskunft und Rat in Fragen der Rentenversicherung und helfen den Versicherten, Leistungsanträge auszufüllen. Nach Auffassung des BFH fehlt bei dieser Tätigkeit die erforderliche pädagogische Ausrichtung. Zwar hat ein Versicherungsberater persönlichen Kontakt zu dem von ihm beratenen Personen, denen er auch Wissen über deren Rentenansprüche vermittelt. Im Vordergrund steht aber nicht die Entwicklung und Förderung deren geistiger Fähigkeiten, sondern die Optimierung der Vermögenssituation im Bereich der Renten (BFH, Urteil vom 03.07.2018, Az. VIII R 28/15, Abruf-Nr. 204249).

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 45557615