· Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt
Aussetzung der Vollziehung für Nachzahlungszinsen: Leserforum
| In Ausgabe 8/2018 hat SSP Sie ausführlich zum Stand der Dinge in Sachen „Aussetzung der Vollziehung für Steuerzinsen“ informiert. Aus der Leserschaft sind dazu 2 Fragen aufgetaucht: Kann man auch bei einer Selbstanzeige für Hinterziehungszinsen einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen? Und betrifft ein Antrag immer die gesamten Zinsen? Denn ein paar Prozent Zinsen werden ja angemessen sein. |
Antwort | SSP beantwortet die beiden Fragen wie folgt:
- Liest man das BMF-Schreiben vom 14.06.2018 (Az. IV A 3 ‒ S 0465/18/10005-01, Abruf-Nr. 202102), könnte man auf die Idee kommen, dass auch bei einer Selbstanzeige für Hinterziehungszinsen ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zulässig ist. Denn die Aussetzung der Vollziehung soll auf Antrag für alle Zinsen gewährt werden, in denen der Zinssatz nach § 238 AO zugrunde gelegt wird. SSP rät aber davon ab, bei einer Selbstanzeige einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen. Denn das könnte die durch die Selbstanzeige begehrte Straffreiheit zum Kippen bringen.
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