23.10.2015 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Bescheidänderung wegen neuer Tatsachen: Kein Freibrief
| Das Finanzamt darf einen bestandskräftigen Steuerbescheid wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen, die zu einer höheren Steuer führen, nicht einfach ändern, wenn es diese Tatsachen schon vor Erlass des Bescheids hätte feststellen müssen. Das hat das FG Köln klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig