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  • 23.10.2015 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Bescheidänderung wegen neuer Tatsachen: Kein Freibrief

    | Das Finanzamt darf einen bestandskräftigen Steuerbescheid wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen, die zu einer höheren Steuer führen, nicht einfach ändern, wenn es diese Tatsachen schon vor Erlass des Bescheids hätte feststellen müssen. Das hat das FG Köln klargestellt. |