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  • 26.10.2020 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    BFH: „OK-Vermerk“ beim Faxversand indiziert nur den Zugang

    | Die durch einen „OK-Vermerk“ unterlegte ordnungsgemäße Absendung eines Schreibens per Telefax begründet lediglich ein Indiz, dass das Schriftstück beim Empfänger tatsächlich angekommen ist. Es ist aber kein Nachweis. Zu diesem Ergebnis ist der BFH gelangt. |