26.10.2020 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt
BFH: „OK-Vermerk“ beim Faxversand indiziert nur den Zugang
| Die durch einen „OK-Vermerk“ unterlegte ordnungsgemäße Absendung eines Schreibens per Telefax begründet lediglich ein Indiz, dass das Schriftstück beim Empfänger tatsächlich angekommen ist. Es ist aber kein Nachweis. Zu diesem Ergebnis ist der BFH gelangt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig