19.12.2018 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt
Einwendungen gegen Höhe der Säumniszuschläge unzulässig
| Nachdem das BMF verfügt hat, dass bei Einsprüchen gegen Zinsen nach § 238 AO bei Verzinsungszeiträumen ab dem 01.04.2015 Aussetzung der Vollziehung gewährt werden darf, legen immer mehr Berater auch Einspruch gegen Säumniszuschläge ein. Diese sind aber unzulässig. |
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