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  • 31.07.2019 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    Finanzamt darf gleichen Sachverhalt in zwei Jahren anders sehen

    | Im Steuerrecht gibt es keine „betriebliche Übung“ wie etwa im Arbeitsrecht. Das Finanzamt darf deshalb den gleichen Sachverhalt im einen Jahr so und im anderen Jahr anders handhaben. Selbst wenn das Finanzamt etwas ein Jahrzehnt lang gleich beurteilt hat, darf es wegen des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung im elften Jahr davon abweichen. Diese Meinung vertritt das FG Niedersachsen. |