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  • 24.11.2015 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Freiwillige Steuererklärung per ELSTER: Vorsicht Fristenfalle!

    | Für die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011 haben Sie nur noch bis zum 31. Dezember 2015 Zeit. Geht die Erklärung später ein, wird sie nicht mehr bearbeitet, weil Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Obacht heißt es für diejenigen, die die Erklärung per ELSTER übermitteln und nicht authentifiziert sind. Hier gilt die Erklärung nämlich erst als eingegangen, wenn dem Finanzamt auch der unterschriebene komprimierte Vordruck vorliegt. Das hat das FG Baden-Württember g entschieden. |