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  • 19.12.2017 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    Insolvenzverwalter kann Veranlagungswahlrecht ausüben

    | Haben Eheleute Privatinsolvenz angemeldet, hat der Insolvenzverwalter oder im vereinfachten Insolvenzverfahren der Treuhänder das Recht, die Veranlagungsart der Eheleute zu wählen. Führt die Zusammenveranlagung zu einer geringeren Steuererstattung als die Einzelveranlagung, kann er letztere wählen, entschied der BFH. |