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  • 18.02.2014 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Steuerbescheide: Liste der Vorläufigkeitsvermerke erweitert

    | Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind prinzipiell als Sonderausgaben abziehbar, wirken sich aber in vielen Fällen steuerlich nicht aus. Weil dazu beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Musterprozess anhängig ist, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Liste, in welchen Punkten Steuerbescheide automatisch vorläufig ergehen, ergänzt. Konkret geht es um die Berücksichtigung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im Wege des negativen Progressionsvorbehalts. |