18.02.2014 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Steuerbescheide: Liste der Vorläufigkeitsvermerke erweitert
| Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind prinzipiell als Sonderausgaben abziehbar, wirken sich aber in vielen Fällen steuerlich nicht aus. Weil dazu beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Musterprozess anhängig ist, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Liste, in welchen Punkten Steuerbescheide automatisch vorläufig ergehen, ergänzt. Konkret geht es um die Berücksichtigung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im Wege des negativen Progressionsvorbehalts. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig